Angenommen X habe eine Stelle in Aussicht bei der sich in der nächsten Woche klärt, ob X diese bekommt. X weiß, dass die Stelle schnellstmöglich besetzt werden soll, daher fragt sich X nun, ob sein Tarifvertrag eine Kündigung innerhalb von zwei Wochen zulässt.
In dem Tarifvertrag heißt es:
„In den ersten vier Wochen der Probezeit kann das Beschäftigungsverhältnis mit Frist von zwei Arbeitstagen gekündigt werden. Von der fünften Woche an bis zum Ablauf des zweiten Monats beträgt die Kündigungsfrist eine Woche, vom dritten Monat bis zum sechsten Monat des Bechäftigungsverhältnisses zwei Wochen.“
X´s Tätigkeit begann am 01.07.2012, somit würde X das so verstehen, dass wenn er seine Kündigung am 19.09. abgeben würde, er am 03.10. „frei“ wäre. Ist dies korrekt?
Allerdings rätselt X über das „Hindernis“ „zum Monatsende/Monatsmitte“. Dies steht im Tarifvertrag ja nicht drin, so dass X davon ausgeht, dass es egal ist, zu welchem Tag ich kündige. Versteht X dies richtig? Muss die Floskel „zum Monatsende/Monatsmitte“ immer explizit erwähnt werden?