In der Probezeit wegen Schwangerschaft kündigen

Hallo,

darf eine Frau wegen Schwangerschaft in der Probezeit gekündigt werden?

Mal abgesehen davon, dass beide Parteien während der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen dürfen.

Gruß

NEIN

Hallo,

darf eine Frau wegen Schwangerschaft in der Probezeit
gekündigt werden?

  1. Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund
  2. Schwangeren darf nach § 9 MuSchG nicht gekündigt werden
  3. Das gilt im Grundsatz auch dann, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt (Schwangerschaft ist keiner) und auch, wenn kein besonderer Grund erforderlich ist (Probearbeitsverhältnis).

Frank

Ich schränke da mal ein
Hi!

darf eine Frau wegen Schwangerschaft in der Probezeit
gekündigt werden?

NEIN - Wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt gemacht ist, was auch noch 2 Wochen nach der Kündigung geschehen kann!

LG
Guido

Außer …
Hi Guido,

außer in besonderen Fällen, wenn die Arbeit wegen der Schwangerschaft nicht ausgeübt werden darf. Das gilt bei besonderen gesundheitlichen Gefährdungen. Ein gern genommenes Beispiel sind der Umgang mit gefählichen Chemikalien oder Röntgenstrahlung.

Gruß, Rainer

Öhm - sicher?
Hi!

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Ar…

LG
Guido, der ausdrücklich NICHT abstreitet, dass unter solchen oder ähnlichen Umständen wegen einer enormen wirtschaftlichen Belastung evtl. eine Genehmigung erteilt werden könnte

Hi Guido,

http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Ar…

LG
Guido, der ausdrücklich NICHT abstreitet, dass unter solchen
oder ähnlichen Umständen wegen einer enormen wirtschaftlichen
Belastung evtl. eine Genehmigung erteilt werden könnte

*g* das ist wohl einiges aktueller, als meine Vorlesungen in AR. Der Arbeitsrichter war da anderer Meinung, aber das ist schon länger her, kann sich geändert haben. Der Prof wird wissen, wovon er redet.

Gruß, Rainer

off topic
Hi Rainer!

Wir hatten damals im Arbeitsrecht genau dieses Thema, wo sich unser Dozent zwar eigentlich sicher war, aber durch ein altes Urteil, was eine Kollegin mitbrachte, verunsichert wurde.

Daraufhin hat er uns mit „aktuellen“ Urteilen und Kommentaren zugedeckt…

LG
Guido

Hallo,

das war in der Tat bis vor einigen Jahren noch Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Inzwischen hat der EuGH das aber gekippt, so dass eine Kündigung auch bei gefahrgeneigter Arbeit nicht möglich ist.
Gruß,
Dea

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