Liebe Community,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen: Ich habe 2009 aus meiner Arbeitslosigkeit heraus (habe Arbeitslosengeld erhalten) eine auf sechs Wochen begrenzte Arbeit (auf Lohnsteuerkarte) in Hamburg angenommen. In Frankfurt wohne ich im Haus meiner Eltern (kein eigener Hausstand - nur zwei Zimmer, ohne Miete). Dort habe ich über drei Jahre als Unternehmensberater gearbeitet, bevor ich mich dann arbeitslos meldete. Meine Frage ist, gibt es eine Möglichkeit meine Unterkunft (angemietes Zimmer) in Hamburg von meiner Steuer abzusetzen?
Weitere Info: Nach Hamburg ging es zurück nach Frankfurt und kurze Zeit später habe ich einen Einjahresvertrag in München unterschrieben.
Beste Grüße,
Stan
wenn Deine Unterkunft in Hamburg dazu diente, Einkommen zu erzielen (das tat sie ja anscheinend, da Du wahrscheinlich nicht jeden Tag von Frankfurt nach Hamburg zur Arbeit gefahren bist), kannst Du sie von der Steuer absetzen.
nicht jeden Tag von Frankfurt nach Hamburg zur Arbeit
gefahren
bist), kannst Du sie von der Steuer absetzen.
Viele Grüße
Paola
Danke Paola für Dein Statement. Aber wie - unter
welcher Rubrik - kann ich die denn von der Steuer
abziehen. Es handelt sich doch scheinbar nicht um eine
doppelte Haushaltsführung.
LG, Stan
Meiner Meinung nach können die Kosten eines beruflich veranlassten Zweitwohnsitzes steuerlich absetzbar sein.
Das Wort Zweitwohnsitz setzt natürlich voraus, dass man in einer anderen Stadt/Gemeine mit dem ersten Wohnsitz gemeldet ist.
Zweitwohnsitz bedeutet allerdings oft Zweitwohnungssteuer.
gibt es eine Möglichkeit meine Unterkunft
(angemietes Zimmer) in Hamburg von meiner Steuer abzusetzen?
nein, sehe ich keine, da keine doppelte haushaltsführung.
Weitere Info: Nach Hamburg ging es zurück nach :Frankfurt und
kurze Zeit später habe ich einen Einjahresvertrag in :München unterschrieben
absetzbar sind in diesem falle die umzugskosten und die kosten zur wohnungssuche (einschließlich announcen und besichtigungsfahrten).
bei doppelter haushaltsführung sieht das, wie gesagt, anders aus. da aber bei den eltern kein eigener hausstand besteht und auch keine miete gezahlt wird, wird das fa das nicht anerkennen.
natürlich geht das. Erst einmal musst du FFM als Lebensmittelpunkt / Hauptwohnung nachweisen. (Anmeldung und Fi-amt) …und natürlich zahlst Du bei Deinen Eltern Miete. Zumindest fürs Amt.Km nach HH-FFM absetzen und auch Miete HH. Hauptsache Du hast auch steuern abgeführt. Sonst lohnt sich das ganze ja wenig.
viel ERFOLG wünscht Wolfgang
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