In die 13. klasse versetzt aber kein fachabi?

ich wurde in die 13. klasse versetzt mir wurde aber gesagt das es zum fachabi nicht reicht. bin dann in der 13. von der schule gegangen worden.
und nun is meine frage ob ich die zeit echt verschwendet hab und mein schulabschluss „nur“ die mittlere reife is?
und weiterhin ob noch die möglichkeit besteht mein (fach)abi nachzuholen da mir auch gesagt wurde, dass man max. 4 jahre in der oberstufe verbringen darf und für mich jetz aussser abendschule/fernstudium etc. keine möglichkeit besteht mein abitur nachzuholen.

inzwischen habe ich eine abgeschlossene berufsausbildung aber würde halt gerne noch nen studium machen.
es war eine gesamtschule in schleswig-holstein so 2009

Hallo Sebastian,

für den so genannten „schulischen Teil“ der Fachhochschulreife müssen bestimmte Voraussetzungen erfült sein. Da die Schulen in der Regel recht genau prüfen, ob diese erfüllt sind, ist es wahrscheinlich, dass damals die Voraussetzungen nicht erfült waren.

ABER:

  1. Fachhochschulen (FH) erkennen eine erweiterte Mittlere Reife (hast Du) + bestimmte abgeschlossene Berufsausbildung (sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind) als gleichwertig mit einer Fachhochschulreife an. Am besten kannst Du dich diesbezüglich bei einer Fachhochschule deiner Wahl oder in deiner Nähe erkundigen. Neben dem Internet bieten alle FH auch eine persönliche (telefonische) Beratung an. Infos findest Du aber auch hier: http://www.schleswig-holstein.de/Wissenschaft/DE/Ser…

  2. Es gibt Hochschuleignungsprüfungen siehe: http://www.schleswig-holstein.de/Wissenschaft/DE/Ser…

  3. Wenn Du ganz sicher gehen willst, dass die Schule damals die Voraussetzungen richtig geprüft hat, kannst Du dies von der Landesschulbehörde prüfen lassen.

  4. Abendschule, Fernstudium etc. sind gangbare Wege. Mehr dazu bspw. hier: www.fachhochschulreife-nachholen.de/ (kommerzieller Anbieter - die Infos sind aber ganz übersichtlich)

Fazit: Es gibt viele Wege, die zum Ziel führen aber alle sind mit Mühe und Zeit verbunden. Am besten ist es, wenn Du weißt, was Du studieren willst und dann ganz konkret darauf hin arbeitest.

Viel Erfolg!

>Hallo, da kenne ich mich nicht aus. Ich würde aber raten, sich beim Arbeitsamt zu erkundigen, welche Möglichkeiten bestehen. Man kann aber auch zum Oberschulamt gehen. Ich würde bei den beiden Institutionen anrufen und einen Termin ausmachen.
PS.: Über die beruflichen Gymnasien, das Abendgymnasium oder das Berufskolleg müßte es möglich sein, die Fachhochschulreife nachzuholen.

Gruss Siegfried

Hallo Sebastian,

in der Tat gibt es die 4-Jahres Regel. Die Zulassung wird
normalerweise verwehrt, wenn ohne Zweifel abzusehen ist, das das Ziel - als das Abitur/Fachabitur nicht erreicht werden kann.

Ich würde ein Berufskolleg aufsuchen und mich dort erkundigen.
Bei uns in Nrw gibt es zahlreiche Bildungsgänge, wo ein Fachabi möglich wäre und dort sitzen auch schon mal ältere Schüler.

Die Agentur für Arbeit wäre ein weiterer Ansprechpartner, gerade wenn es um Weiterbildung plus Förderung geht.

Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung würde ich dir aber raten in deinem erlernten Beruf (leider weiß ich diesen nicht) den Meister oder Techniker zu absolvieren.
Die Dauer der jeweiligen Meister- oder Technikerausbildung hängt vom Berufsfeldab und ob man diesen in Voll oder Teilzeit erwirbt. Auch hier können Meisterschulen oder die ARGE genauere Auskunft erteilen.
Der Meister ist dem Fachabitur gleichwertig und somit wäre der Weg zum Studium frei.

Viele Grüße
tina

Wieso hat es nicht gereicht

Zugegeben, die Anfrage ist sprachlich recht eigenwillig. Hier gibt es noch Entwicklungspotential.
Ohne klare Fragestellung und ohne Notenbild ist die Anfrage nnur kursorisch zu beantworten. Hat die Schule damals gesagt, das Fachabitur sei erreicht? Wer hat es gesat, der Tutor, die Schulleitung? Dort würde ich nachfragen. Üblichereweise wird von der Schule das Fachabitur bescheinigt, wenn bei Abgang die Bedingungen erfüllt sind. Ich würde eine abgeschlossene Berufausbildung nicht als verlorene Zeit abtun. An verschiedenen Hochschulen resp. Bundesländern kann auch mit abgeschlossener Berufausbildung studiert werden. Anfragen dort würde ich aber sprachlich korrekt formuliert stellen.

Hallo,
so wie ich das beurteilen kann, scheint die Zeit wirklich verschwendet und " nur" der Abschluss der Mittl. Reife erreicht zu sein.§§ 18 und 19 des Schleswig- Holsteinischen Schulgesetzes belegen das Ende der Schulzeit.
Ebenfalls die anderen Aussagen kann ich bestätigen, denn die Berufsausbildung ist abgeschlossen. Ein Abitur käme nun nur auf eigene Kosten ( kann mehrer Tausend Euro betragen) über z. B. Abendschule in Betracht. Da nun doch die Motivation zum Lernen besser geworden ist, sollte diese Idee in die Tat umgesetzt werden!! Viel Erfolg!
M.

ich wurde in die 13. klasse versetzt mir wurde aber gesagt, dass es nicht zur FH-Reife reicht
es war eine gesamtschule in schleswig-holstein so 2009

Hallo Sebastian,
leider sind die Angaben nicht sehr präzise, so dass ich die Frage nur mutmaßlich beantwortenh kann:
Im Allgemeinen war es so, dass eine Versetzung in die 13. KLasse eines Gymnasiums automatisch den schulischen Teil der Fachhochschulreife beinhaltete.
Im vorliegenden Fall müsste dies auch aus dem Abgangszeugnis der damals besuchten Schule hervorgehen. Da inzwischen aber bereits 3 oder mehr Jahre vergangen zu sein scheinen, ist ein Einspruch gegen das damals ausgestellte Zeugnis nicht mehr möglich, gleichgültig, ob es diesen Hinweis enthielt oder nicht.
Ich empfehle, sich mit dem Abgangszeugnis und dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufausbildung an der gewünschten Fachhochschule zu bewerben. Im Falle einer Ablehnung liegt dann ein Verwaltungsakt vor, gegen den man gegebenenfalls gerichtlich vorgehen kann (Verwaltungsgericht).
Viel Glück!
Egolf