Ich weiß nicht recht ob die Frage hierher passt - jedenfalls Polizei und Waffen passt zusammen. Wenn in die Luft geschossen wird - was passiert mit den Kugeln? Die müssen doch irgendwann wieder runter kommen. Und haben die noch nie jemanden getroffen? Ist da noch nie was passiert? Vielleicht weiß das wer??? Würde mich wirklich interessieren.
so dumm das jetzt klingt, aber genau die Frage hab ich mir auch schon so oft gestellt. Hab aber noch nie eine Antwort bekommen. Sicherlich kommt sie wieder runter, aber hoffentlich ohne jemanden zu „erschlagen“, oder gar in den Kopf zu treffen.
Aber wenn´s hilft, ich werde am Samstag mit meiner äußert „Polizeiinteressierten“ 2,5 Jahre alten Tochter, zum Tag der offenen Tür bei der Polzei gehen. Da kann ich ja mal fragen, auch wenn die mich dann dumm angucken. Ich jedenfalls bin um eine Erfahrung reicher und werde sie Dir dann posten.
And then there were three
Hi Gaby,
nun sind wir schon zu dritt, die sich diese Frage stellen. Klar ist:
What goes up, must come down
Als ich in jungen Jahren mit der Steinschleuder unterwegs war, musste mal die Windschutzscheibe von Nachbars Auto dran glauben. Also hatte dieses kleine Steinchen, das ich in die Luft beförderte, immernoch eine ganz ordentliche Energie auf dem Rückweg
Nun stellt sich die Frage nach dem Gewicht einer Pistolenkugel. Aber ich schätze mal, das da genug an Gewicht zusammenkommt, um jemanden zu gefährden. Erst recht, falls so ein „Warnschuss“ in dicht besiedelten Gebieten abgegeben wurde. Hier ist die Wahrscheinlichkeit, das die Kugel bei Opa Müller im 3.Stock des Nachbarhauses beim zertrümmern des Wohnzimmerfensters den Fernsehgenuss trübt doch m.E. recht gross.
Bin ebenso gespannt auf Antworten.
Gruss Sebastian
Als ehemaliger Berufswaffenträger im Sicherheitsdienst kann ich da teilweise drauf Antwort geben:
1: Leichtfertig „in die Luft schießen“ ist hundepfui! Irgendwo kommt das Geschoß zwangsläufig runter. Nur ist eben die Wahrscheinlichkeit, daß es dabei Schaden anrichtet, eher gering. Aber auch mit der Hand geworfen macht so ein Ding zumindest Kopfweh.
2: Der „Warnschuß“ ist nicht mehr gängiges Mittel. Er wird also eher selten abgegeben. Ich würde in einen Sandkasten auf nem Spielplatz, nen Blumenbeet oder sowas schießen. Da wird das Geschoß in der Erde entsorgt. Das mit dem Spielplatz selbstverständlich nur, wenn da niemand in der Nähe ist.
3: Die Schußwaffe ist stets „Ultima Ratio“, also letztmögliches Mittel. Dazu gehört auch die Abgabe eines Warnschusses. Für mich wäre es die letzte Möglichkeit, jemanden wissen zu lassen, daß es mir ernst ist. Daß ich gezielt schießen MUß, wenn er jetzt nicht stehenbleibt.
Ad Infinitum: Ich möcht nicht in die Situation geraten, und ich denke auch nicht, daß der „Warnschuß“ zum Standartprocedere unserer Polizei gehört.
Wenn in die Luft geschossen wird - was passiert mit den Kugeln?
Die müssen doch irgendwann wieder runter kommen.
Klar, die kommen alle wieder runter. Aber so häufig passiert es nicht, daß in besiedelten Gegenden ungesichert geschossen wird. Und so ein kleines Projektil müßte schon die Summe aller dummen Zufälle in sich vereinen, damit es jemandem auf den Kopf fallen kann.
Was aus den Pistolenläufen einer Polizeiwaffe kommt, hat eine Masse von 8 Gramm. Ja, das würde mit Sicherheit schon schmerzhaft werden, wenn es einen trifft. Je niedriger der Schusswinkel ist, umso mehr Energie nimmt das Projektil mit ins Ziel. Wird senkrecht nach oben geschossen, fällt das Projektil mit ganz normaler Fallgeschwindigkeit zu Boden.
Trotzdem haben beispielsweise alle offenen Schießstände einen weiten Freiraum drumherum. In diesem gesicherten Bereich geht garantiert alles runter und gefährdet nichts, was außen liegt. Danach wird auch die Munition festgelegt, die dort verschossen werden darf. Die absolute Funktionsreichweite wird bei Kugelmunition immer in Kilometern gemessen. Bei einem Schusswinkel von etwa 45 Grad macht das Projektil die weiteste Entfernung.
Hi Gaby,
Mit Pistolenmunition ist es weitaus ungefährlicher als mit Gewehrmunition, die eine viel größere Höhe erreicht und beim Fall auch durch die Aerodynamik höhere Geschwindigkeiten erreicht.
ne kleine Ergänzung: Jeder der berechtigterweise ne Schusswaffe trägt (Polizei, Bundeswehr, Sicherheitsdienste, usw), ist VERPFLICHTET den Schusswaffengebrauch vor Einsatz anzudrohen. Die Form der Androhung ist an die Erfordernisse des Einzelfalles anzupassen. Ist es also per Zuruf nicht möglich, bist du sogar zum Warnschuss verpflichtet.
Das es das letzte Mittel ist dürfte klar sein aber aus der „Mode“ ist er noch lange nicht.
Übrigens darf ein Warnschuss, wie auch die Androhung des Schusswaffengebrauchs, nur dann angewendet werden wenn die Situation den Schusswaffengebrauch erlaubt.
Die „Grüngekleideten“ werden mir hier sicher recht geben.
Para zum Thema: § 13 Abs. 1 UZwG
Wenn in LA durch Freudengeballer in die Luft schon so viele Menschen sterben, wie viele dann erst in Regionen mit bürgerkriegähnlichen Zuständen wie Liberia, Palästina oder Irak? Da wird auch sehr häufig nicht nur auf Menschen geschossen, sondern wild in die Luft geballert.
Aber offenbar fällt das bei der schieren Menge an Opfern nicht mehr so ins Gewicht.
Danke für den Hinweis auf den interessanten Artikel jedenfalls!
Marie
Wenn in LA durch Freudengeballer in die Luft schon so viele
Menschen sterben, wie viele dann erst in Regionen mit
bürgerkriegähnlichen Zuständen wie Liberia, Palästina oder
Irak? Da wird auch sehr häufig nicht nur auf Menschen
geschossen, sondern wild in die Luft geballert.
Aber offenbar fällt das bei der schieren Menge an Opfern nicht
mehr so ins Gewicht.
Erstens das und zweitens ist da die Bevölkerungsdichte wohl einfach nicht so hoch wie in LA.
es ist arabische sitte, bei hochzeiten mit gewehren in die luft zu schießen. dazu braucht es keinen krieg. das sind freudenschüsse. dabei sterben jedoch regelmäßig menschen. denn die kugeln kommen wieder runter!!