Hallo,
wenn der getrennt lebende Partner eine Email Adresse nutzt,
in dessen Bestandteil der Nachname von beiden auftaucht und
im Namen des Anderen etwas bei einer Bank oder Behörde erfragt
oder etwas Online bestellt (allerdings selbst per Rechnung bezahlt), wäre das Urkundenfälschung?
Würde es sich noch anders verhalten, wenn derjenige zusätzlich die eingescannte Unterschrift (die auf dem Rechner hinterlegt ist) des Anderen angibt, um sich zu legitimieren?
Viele Grüße
wenn der getrennt lebende Partner eine Email Adresse nutzt,
in dessen Bestandteil der Nachname von beiden auftaucht und
im Namen des Anderen etwas bei einer Bank oder Behörde erfragt
oder etwas Online bestellt (allerdings selbst per Rechnung
bezahlt), wäre das Urkundenfälschung?
Nein. Es fehlt hier an einer Urkunde.
Würde es sich noch anders verhalten, wenn derjenige zusätzlich
die eingescannte Unterschrift (die auf dem Rechner hinterlegt
ist) des Anderen angibt, um sich zu legitimieren?
Nein. Dasselbe Ergebnis.
Levay
Hallo Levay,
das heißt tatsächlich, derjenige könnte munter weiter daraus profitieren das es eine Email Adresse mit gleichem Nachnamen gibt bzw. einer eingescannten Unterschrift?
VG
Das heißt zunächst mal nur, dass keine Urkundenfälschung i.S.v. § 267 StGB vorliegt. Die übrige zivil- und strafrechtliche Beurteilung war ja nicht gefragt. Was genau möchtest du denn noch wissen? Wir helfen gern 
Levay
Was hätte es denn für Folgen für denjenigen, wenn sagen wir mal eine Auskunft bei der Bank über Konten erfragt wird? Derjenige ist meines Erachtens nicht vorbestraft und auch sonst ein anständiger Bürger.
Ich sehe da keine Straftat. Vermutlich wird man sagen können, dass ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht.
Levay
Okay, danke für die Info.
Müsste denn nicht auch die Bank belangt werden können, weil sie ohne sich rückzuversichern oder zu überprüfen, ob es die Person tatsächlich ist, Daten rausgibt?
VG