In dubio pro reo

wie lautet die ursprüngliche orginalübersetzung. es wird ja immer mit „im zweifel für den angeklagten“ übersetzt. aber kommt es nicht ursprünglich aus dem römischen recht „im zweifel für die sache“?

ja.

Nein.

http://www.dryder.de/index.php?page=latein&show=nome…

REUS = ANGEKLAGTER, ABLATIV O-DEKLINATION: REO

RES = SACHE, ABLATIV E-DEKLINATION: RE

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ups!
sorry, hast natürlich recht.

dabei hätte ich meinen kopf drauf verwettet ...