gilt dieser Grundsatz eigentlich nur für Taten bei körperlicher Gewalt oder generell im Strafverfahren, z.B. auch bei Wirtschaftsdelikten?
Wäre mal interessant zu wissen. Danke.
gilt dieser Grundsatz eigentlich nur für Taten bei körperlicher Gewalt oder generell im Strafverfahren, z.B. auch bei Wirtschaftsdelikten?
Wäre mal interessant zu wissen. Danke.
gilt dieser Grundsatz eigentlich nur für Taten bei
körperlicher Gewalt oder generell im Strafverfahren, z.B. auch
bei Wirtschaftsdelikten?
Die Unschuldsvermutung gilt generell.
gilt dieser Grundsatz eigentlich nur für Taten bei
körperlicher Gewalt oder generell im Strafverfahren, z.B. auch
bei Wirtschaftsdelikten?
gilt generell.
http://de.wikipedia.org/wiki/In_dubio_pro_reo
Gruß
S.J.
danke für die schnellen Antworten.
Angenommen, der Angeklagte legt von seiner Seite aus Beweise vor, die der Kläger als unrichtig an sieht, aber auch nicht widerlegen kann - was „denkt“ dann ein Richter?
Hallo,
Wäre mal interessant zu wissen.
Man denke an den Fall Claudia Pechstein. Berufsverbot aufgrund von Indizien und Vermutungen eines „Sportgerichtshof“. Beweise sind nicht vorhanden. Ab Indizienurteil gerät „in dubio pro reo“ in die Grauzone.
Wäre mal interessant zu wissen
wie ein ordentliches Gericht in dieser Angelegenheit entscheidet.
Grüße
Tommy
Angenommen, der Angeklagte legt von seiner Seite aus Beweise
vor, die der Kläger als unrichtig an sieht, aber auch nicht
widerlegen kann - was „denkt“ dann ein Richter?
Glaubst Du wirklich, dass man diese Frage generell beantworten kann ?
nee, nicht wirklich.
Wollte nur mal ergründen, wie so etwas gewertet wird - welcher Punkt hier schwerwiegender sein könnte…
das würde mich halt interessieren, was dann „mehr“ zählt und wer die besten Chance hätte als glaubwürdig zu erscheinen…
nee, nicht wirklich.
Wollte nur mal ergründen, wie so etwas gewertet wird - welcher
Punkt hier schwerwiegender sein könnte…
- der eine sagt: hier steht alles schwarz auf weiß
- der andere sagt: das stimmt aber so nicht, kann aber nicht
wirklich beweisen, dass es nicht stimmt
dann hat der bessere Lügner (dem man das nicht nachweisen kann ) u. U. gewonnen
…wie verstehe ich das jetzt?
derjenige, der was vorlegen kann - verliert?
Und derjenige, der nichts vorweisen kann und lediglich behauptet, es stimme so nicht - gewinnt?
Das wäre ja wohl verquer…
danke.
also irgendwie auch eine subjektive Entscheidung…
Richtig, nur wie lautet die Alternative? Sie geht so: Es gibt feste Beweisregeln, zum Beispiel, dass ein Zeuge weniger zählt als zwei. Das kann nicht richtig sein.
Levay
es ist einiges nicht richtig.
Wenn keine Zeugen vorhanden sind , wonach wird dann entschieden?
Nach Sympathie - denn jeder von Beiden könnte ja lügen…
Oder bekommt der Ältere, der HIlflosere, der Jüngere, die Frau, der Mann einen Bonus?
es ist einiges nicht richtig.
Was denn?
Wenn keine Zeugen vorhanden sind , wonach wird dann
entschieden?
Nach anderen Beweismitteln oder, wenn diese nicht vorhanden sind oder nicht zu einer Überzeugung des Gerichts führen, nach der Beweislast.
Nach Sympathie - denn jeder von Beiden könnte ja lügen…
Eben. Deswegen ist das mit der Sympathie - natürlich - Quatsch.
Oder bekommt der Ältere, der HIlflosere, der Jüngere, die
Frau, der Mann einen Bonus?
Natürlich nicht.
Levay
nach der Beweislast…
dann gib doch mal ein Beispiel, was als Beweislast zählt:
der Kläger sagt: X hat mir zwar Bargeld gegeben, aber die Summen können nicht stimmen, so viel habe ich nicht bekommen. Quittung habe ich für die erhaltenen Summen nicht ausgestellt, mir diese auch nicht aufgeschrieben.
der Beklagte sagt: ich habe alle Ausgaben notiert, auch die für den Kläger, es gibt aber keine Quittungen, weil der Kläger dies nicht für nötig hielt.
dann gib doch mal ein Beispiel, was als Beweislast zählt:
Die Beweislast zu tragen bedeutet, dass, wenn das Gericht sich keine Überzeugung bilden kann, derjenige den Prozess verliert, der den Beweis hätte erbringen müssen.
der Kläger sagt: X hat mir zwar Bargeld gegeben, aber die
Summen können nicht stimmen, so viel habe ich nicht bekommen.
Quittung habe ich für die erhaltenen Summen nicht ausgestellt,
mir diese auch nicht aufgeschrieben.der Beklagte sagt: ich habe alle Ausgaben notiert, auch die
für den Kläger, es gibt aber keine Quittungen, weil der Kläger
dies nicht für nötig hielt.
Ich verstehe nicht, was genau du jetzt von mir hören willst. Das sind Behauptungen der Parteien, und die sind keine Beweismittel.
Levay
Hallo,
warum genau kann ich leider nicht sagen, aber zum einen wurde z. B. der Ulle bisher nicht verurteilt, aber gesperrt. Also nichts mit Unschuldsvermutung.
Außerdem muss z. B. jeder Tour de France Fahrer dafür unterschreiben, dass er bereits bei einem KONKRETEN DopingVERDACHT von der Tour ausgeschlossen wird, also auch nichts mit Unschuldsvermutung.
Beim Sport gilt dies also nicht unbedingt.
Grüße
Didi
Bin ja nur Laie…
also dann stellt eben jeder seine Behauptung auf…
verstehe jetzt dann nicht, was Beweise sein sollen…
denn die hat ja dann keiner…
und dann?
Ich würde es gern verstehen.
verstehe jetzt dann nicht, was Beweise sein sollen…
Beweismittel: Zeugen, Urkunden, Augenschein, Sachverständige und - eher theoretisch - Parteivernehmung.
denn die hat ja dann keiner…
und dann?
Wenn keiner Beweismittel hat, verliert der den Prozess, der die Beweislast trägt.
Beispiel: K klagt gegen B und behauptet, er habe ihm Geld geliehen und das Darlehen mittlerweile gekündigt. Nun begehrt er die Rückzahlung. B bestreitet, Geld erhalten zu haben.
Streitige Tatsache --> Darlehen mit Auszahlung des Darlehensbetrages an B
Das Gericht versucht nun, sich mit den angebotenen Beweismitteln zu überzeugen. Glaubt es dann an die Geschichte des K, wird B verurteilt; glaubt es die Geschichte nicht, wird die Klage abgewiesen. Weiß es nicht, was es glauben soll, weil eben beides gut möglich erscheint, z.B. weil die Zeugen sich widersprechen, oder weil es eben gar keine Beweismittel gibt, wird nach Beweislast entschieden. Die Beweislast trägt in diesem Fall hier K, also würde die Klage abgewiesen.
Levay