In dubio pro reo

Hallo an alle!

Kann mir jemand sagen, seit wann es diesen Grundsatz in der Rechtsprechung gibt? Geht er auf eine bestimmte Person zurück, der ihn geprägt hat?

Danke und liebe Grüße von
Katrin

Kann mir jemand sagen, seit wann es diesen Grundsatz in der
Rechtsprechung gibt? Geht er auf eine bestimmte Person zurück,
der ihn geprägt hat?

Meines Wissens ist das ein alter Grundsatz des römischen Rechts
http://land.heim.at/waldviertel/240628/roem_recht.htm

War aber schon den Griechen bekannt.
Siehe
http://plato.kfunigraz.ac.at/dp/RRECHT/Antike.pdf

Gruss
Armin