… eigenständige Wohnungen. Darf ich die dritte Wohnung vermieten? Alle sagen nein, warum nicht. Oder doch? Was sind die rechtlichen Grundlagen und was passiert, wenn man trotzdem vermietet? Momentan ist im EG eine FeWo, in der Mitte eine 3 Zimmer-Whg. in der wir selber wohnen und oben eine vollwertige zwei Zimmer-Wohnung, die ich gerne vermieten würde. Darf ich oder nicht?.
Die (steuer)rechtlichen Grundlagen sind die gleichen, wie bei der EG Wohnung. Ob es baurechtliche Beschränkungen gibt, weiß ich nicht. Es erhöhen sich lediglich die „Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung“ Anlage V der Einkommenssteuererklärung.
MfG B.
die baurechtliche Beschränkung liegt darin, dass es ein Zwei-Familienhaus ist, also eigentlich keine drei Wohnungen vorhanden sein dürften. Früher war es auch eine 5 Zimmer-Whg. Diese wurde umgebaut, als die Kinder größer waren. Also Wohnung Nummer drei, die ich jetzt gerne vermieten würde, gibt es gar nicht…
Ich gehe aus den Angaben von Folgendem aus: Das ganze Haus gehört einem Eigentümer, es handelt sich um ein Haus mit drei abgeschlossenen Wohnungen. Abgeschlossen heißt, dass jede Wohnung einen eigenen Eingang hat, also nicht durch eine andere Wohnung erreichbar ist. Falls das alles zutrifft, darf der Eigentümer die Wohnungen vermieten, wie er will. Dass es sich um ein sogen. Zweifamilienhaus handelt, spielt hier keine Rolle und entspricht demnach auch nicht der tatsächlichen Nutzung.
das ist alles richtig. Ich sollte wohl noch erwähnen, dass der Eigentümer 80 Jahre ist und das komplette Haus an uns vermietet hat. Ich bin also nur Mieter! Ändert das etwas? Aus dieser Antwort schließe ich, dass ich vermieten darf, egal was der Bauplan sagt?
Der Sachverhalt ist leider etwas undurchsichtig beschrieben. Die erste Anfrage ergab den Eindruck, dass Sie Eigentümer sind. Sie sind aber Mieter. Und das ändert die Sache. Ich versuche also nochmal eine allgemeine Antwort.
Vermieten kann nur der Eigentümer. Falls sie das ganze Haus gemietet haben und z.B. eine Wohnung weitervermieten wollen, dann ist das eine Untervermietung. Dazu brauchen Sie die Zustimmung des Vermieters.
Ausziehen müssen Sie auf jeden Fall nicht.
Ja, wir haben das ganze Haus gemietet. Mein Ex-Partner möchte ausziehen. Er hat den Mietvertrag damals allein unterschrieben. Dass ich den Mietvertrag übernehmen kann ist klar. Das kann ich aber nur, wenn ich die dritte Wohnung auch vermieten darf, sonst übersteigt es die Finanzen…
Die Zustimmung zur Untervermietung habe ich schon wegen der Ferienwohnung im EG erhalten. Das steht im Mietvertrag:
§ 6 Nutzung der Mieträume, Untervermietung
Der Mieter kann jederzeit seinen Ehegatten, Lebenspartner oder Familienangehörigen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen wollen, in die Wohnung aufnehmen, wenn diese dadurch nicht überbelegt wird. Bei Auszug des Mieters haben die vorstehend genannten Personen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung hatten, das Recht, den Vertrag für sich alleine fortzuführen, wenn der Mieter zustimmt und nicht im Einzelfall ein wichtiges Interesse des Vermieters entgegensteht.
Der Mieter erhält die Genehmigung zur Untervermietung, Vermietung als Ferienwohnung oder gewerblichen Nutzung der Mietsache oder von Teilen derselben.
Somit müsste die Untervermietung auch auf Whg. Nr. 3 zutreffen?
es spricht nichts dagegen, wieso Du die Wohnung nicht vermieten dürftest. Ein 2-Familienhaus ist kein geschützter Begriff, der darüber verbindlich Auskunft gibt, ob nun nur 2-Mietparteien in diesem Haus wohnen dürfen oder doch mehrere. Dies ist ja zumeist abhängig von der Haus/Raumaufteilung. Sprich es gibt auch Einfamilienhäuser, die unter dem Dach noch eine zusätzliche Einliegerwohnung haben. Wieso sollte es daher verboten sein. Biete die Wohnung mit gutem Gewissen an, z.B. auf ImmoVM (http://www.immovm.de), einem kostenlosen Immobilienportal für private Anbieter.
Wenn der Bau Brandschutzbestimmungen berücksichtigt und kein Balkon ohne Brüstung vorhanden ist, würde ich empfehlen, sie zu vermieten. Wer viel fragt - kriegt viel Antwort …
Hi Daniela,
dann gibts nur eins, jemand aus Deinem Bekanntenkreis ruft beim Finanzamt an und fragt wie das geht, nicht ob das geht.( Du willst doch keine schlafenden Löwen wecken). Schwarz vermieten ist nicht ratsam, da es immer liebe Nachbarn gibt. Egal wie groß die Wohnung, das Haus ist, man kann immer untervermieten. Dann ist die obere Wohnung eben Bestandteil einer anderen Wohnung, die untervermietet wird.
Gruß Bert
Jetzt sieht die Sache klarer aus. Ja, das geht.
Es wäre gut, wenn die Beteiligten dem neuen Mietverhältnis schriftlich formlos zustimmen. Nötig ist es nicht, aber ein paar aufgeschriebene Dinge sind immer nützlich. Die Zustimmung zur Untervermietung bezieht sich nach dem MV auf alle Wohnungen und auf einzelne Räume. Man könnte also die Räume der Wohnung auch einzeln vermieten.
wer sind denn „alle“ und welche Gründe führen sie dafür an? Geht es dir um steuerrechtliche Fragen? Oder spielt sonst noch etwas in deine Überlegungen hinein? Bitte werde doch etwas konkreter.
Hallo,
alle sind z.B.
-die Vorbesitzerin des Hauses, die 5 Jahre versucht hat, das Haus nicht als Ganzes sondern drei einzelne Wohnungen zu verkaufen und gescheitert ist. Sie hat keine Genehmigung bekommen.
die Anwältin von Haus und Grund
der nette Nachbar und vor dem fürchte ich mich schon etwas. Der hat dem neuen Eigentümer (80 Jahre) gleich nach Kauf einen Brief geschrieben, dass er keinesfalls auf die Idee kommen soll, hier drei Familien einziehen zu lassen.
Da ich nur Mieterin bin und ich den jetzigen Eigentümer damit nicht beläsitigen will, kann ich dazu auch nicht mehr sagen.
Aber so wie ich die Antworten hier bekommen habe, scheint einer Vermietung nichts im Wege zu stehen…
hier geht es dann wohl nicht nur um den Aspekt des Zweifamiliehauses, sondern auch um die Fragen der Untervermietung. Was genau hat denn die Anwältin zu dir gesagt? Sie hatte ja nun wesentlich mehr Faktenkenntnisse als wir.
In Wirklichkeit ist es noch etwas schlimmer.
In drei Wochen bekomme ich mein zweites Kind und mein Arbeitsvertrag endet am 31.12. Ich MUSS die Wohnung vermieten. Sonst hab ich echt ein Problem…
Daniela
Hallo Daniela, ich habe mir gerade den kompletten Thread
durchgelesen und wünsche dir viel Kraft und alles Gute!!!
Hallo!
Es ist doch ganz einfach:
Bist Du Eigentümer? Dann kannst Du alles vermieten, was nicht gegen die schlechten Sitten verstößt. (Also z.B. einen 0,5 Quadratmeter Abstellraum als Appartement ist wohl nicht drin
Bist Du Mieter des Hauses? Jaaaa, dann darfst Du nicht -nur, wenn es der Vermieter erlaubt! Die Erlaubnis ist schriftlich einzuholen und für jeden Interessenten einzeln, dass heisst, eine Generalerlaubnis wirst Du nicht erwarten können.
Bitte sag mal, was Sache ist. Ohne diese Infos kann mn nicht wirklich eine Antwort schreiben.
LG
Dina
Habe schon alles geschrieben. Ja ich bin Mieter. Und ich habe auch die Paragraphen des Mietvertrages eingestellt. Bitte nochmal danach suchen Eine Erlaubnis zur Untervermietung besteht schon wg. der FeWo. Gilt die nun nicht für das ganze Haus? Muss ich nun den alten Herren, der eh nichts weiß und immer das Gefühl hat, man will ihm was Böses, wirklich damit belästigen, den Mietvertrag zu ändern? Um eine Erlaubnis zur Vermietung der oberen 2-Zimmer-Whg. zu ergänzen?