… eine Anpassung an den VPI um 3,2% bezüglich der Mitgliedsbeiträge vorgenommen. Das ist die vorigen Jahre nicht passiert und steht auch nicht in dem Vertrag. Ist dies rechtlich möglich bzw was hat man da für Möglichkeiten?
Hi,
wenn das nicht im Vertrag steht hat man durch die Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Lässt man dieses ungenutzt verstreichen akzeptiert man die Änderung.
MFG
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„heuer“
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Topolanek
Ich spekuliere mal, dass hier die österreichische Rechtslage gefragt ist.
OT heuer
Hi,
im Süden Deutschlands ist der Ausdruck heuer für „in diesem Jahr“ durchaus üblich
servus
Leo
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