In einem MF-Haus WE mit und ohne Wasseruhren

Guten Tag,
wie werden die Wasserkosten abgerechnet, wenn in einem MFH sowohl Wohnungen mit Wasseruhren, als auch solche ohne Wasseruhren sind.

Danke für eine Rückmeldung
Fledermouse

Hallo,

für die Wohnungen ohne Zähler ist jeder zulässige Umlagemaßstab verwendbar. Hat nur eine Wohung keinen Zähler, kann man auch die Differenz bestimmen.

Gruß vom Wiz

danke für die schnelle Antwort. Ist es auch zulässig, einen Teil der Wohnungen nach dem Verbrauch der Wasseruhren abzurechnen und den Rest dann über die qm Wohnfläche, oder müssen alles Wohnungen über qm Wohnfläche abgerechnet werden ?
MfG Fledermouse

Ohne Ahnung von der rechtlichen Grundlage zu haben, aber Wasser nach wohnfläche abzurechnen ist doch eine ziemlich abwegige Idee, oder?

Bei Heizkosten ist das nachvollziehbar, aber der Wasserverbrauch richtet sich einzig und allein (!) nach der Anzahl der Bewohner.

Hallo, wenn man bedenkt, dass eine Person eine 90qm-Wohnung bewohnt
und 3 Personen eine 70qm-Wohnung bewohnen, sollte m.E. nur Berechng.
nach Personenzahl erfolgen. Gruß

ich glaube, genau das habe ich gesagt oder?

Wir hatten kürzlich das selbe Problem zu lösen. Laut dem beauftragten Ableseunternehmen ist es rechtlich nicht zulässig in einer Mischform abzurechnen und die Sache mit der Differenz sei ohnehin seit einiger Zeit gar nicht mehr zulässig. Es sei ohnehin damit zu rechnen, dass über kurz oder lang der Gesetzgeber es so einrichten wird, dass Wasseruhren Pflicht werden. Daraufhin haben wir tatsächlich den Teil des Hauses ohne Wasseruhren nachgerüstet, damit eine saubere Abrechnung stattfinden kann.

Ich würde mich an Deiner Stelle von einem Ableseunternehmen beraten lassen - die sind täglich mit diesen Themen konfrontiert, bilden sich in der Regel weiter und haben somit auch die aktuellen Gesetze im Blick :wink:

Dany, danke für den Tipp, genau das werde ich machen.

Es geht ja nicht darum was gerecht oder ungerecht ist, sondern was gesetzlich erlaubt ist.
Guten Rutsch ins Neue Jahr !