In einer 30-Zone geblitzt, Führerschein weg?

Hallo zusammen,

ich bin seit kurzem aus der Probezeit raus und vor einem Monat umgezogen. In der neuen Stadt war ich natürlich noch nicht so vertraut mit den Straßen und als ich auf einer ganz normalen Hauptstraße gefahren bin, wurde ich dann auf einmal aus dem Nichts geblitzt.
Ich bin etwas mehr als 50 km/h gefahren, vielleicht 53 km/h und habe mich deswegen voll gewundert. Als ich dann am nächsten Tag da spazieren war habe ich gesehen, dass an der Stelle auf der Hauptstraße eine 30-Zone ist. Heißt, 23 km/h zu viel…

Ich habe mich schon im Internet erkundigt und gelesen, dass ich bei einer Überschreitung von 21-25 km/h meinen Führerschein für einen Monat verlieren kann. Ich bin durch die Arbeit aber gezwungen mit dem Auto zu fahren (ambulante Altenpflege).
Weil es ja die Toleranz von 3 km/h gibt ist jetzt meine Frage: Werden mir die 53 km/h angerechnet und damit mein Führerschein weggenommen oder bekomme ich „nur“ eine Geldstrafe?

Vielleicht hat ja mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich aus, ich wurde noch nie geblitzt…

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Moin,

vielleicht 53 km/h

im Bescheid stehen sowohl der Messwert als auch die abgezogene Toleranz. Ganz ohne vielleicht.

Gruß
Ralf

Ist das die Stadt, die als einzige keine Temposchilder aufstellt ?

Um es kurz zu machen, warte den Bescheid ab. Da steht dann auch die „vorwerfbare Tempoüberschreitung“ drin, die bereits den Toleranzabzug enthält.
Und selbst mit 1 Monat Fahrverbot müsstest Du zurechtkommen, entweder legst Du die Sperrzeit in deinen Urlaub oder dein Betrieb muss dich eben anderweitig beschäftigen, etwa im Büro oder du fährst mit Kollegen mit, denn mache Besuche erfordern ja 2 Pfleger.

Alles machbar. Musst es deinem Chef/in nur rechtzeitig sagen !

MfG
duck313

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Was genau auf dem Bescheid stehen wird kann dir hier natürlich keiner sagen.

Wenn der Bescheid aber da ist und tatsächlich ein Fahrverbot verhängt werden soll, kann man sich u.U. mit der Bußgeldstelle einigen, so dass der Führerschein doch nicht abgegeben werden muss.

Ich selber habe im engsten Verwandtenkreis einen Fall erlebt, bei dem der Führerschein wegen eines Rotlichtverstoßes abgegeben werden sollte. Nachdem jedoch glaubhaft versichert wurde, dass man zur Berufsausübung auf das Auto angewiesen ist, und da die betreffende Person bis dato eine absolut weiße Weste hinsichtlich Verkehrsdelikten aufweisen konnte, wurde - unter erheblicher Erhöhung des Bußgeldes - von einem Fahrverbot abgesehen.

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Hallo,
das ist generell niemand und nie
sagt die Rechtssprechung.
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Was aus dem Geschwindigkeitsverstoss wird, kommt auf Dich zu wie das Wetter, nicht zu aendern. Du kannst maximal um besondere Behandlung im Anhoerungsbogen betteln und Altenpfleger erwaehnen, Reue wegen unbekannter Stadt, Rechtsanspruch hast Du keinen, und alle Ausreden haben sie dort schon gehoert.
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Mein Navi haette uebrigens gewarnt, wenn das Schild schon in den Daten eingearbeitet wurde. Hast Du diese 50 bis 100 Euro gespart? Ganz neue Autos lesen sogar gestern aufgestellte Baustellenschilder, diese Technik kann man sich aber nicht lose kaufen und im Auto dann einfach mitnehmen.
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Gruss Helmut

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Hach jaaa…
um mal etwas die schlaflosen Nächte zu mildern:
Bei einigen Städten werden geringere Überschreitungen „abgerechnet“ - denn ab einen gewissen Betrag kassiert das Land und nicht die Stadt (dumm wäre denn Hamburg, Bremen oder Berlin)

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Zuständig ist immer die lokale Ordnungsbehörde, also der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Nie das Bundesland(Ausnahme Stadtstaaten, die wohl eine zentrale Bußgeldstelle haben )

mfG
duck313

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… und genau deswegen kostet mich ein Schreiben von der Stadtverwaltung nur ein müdes Achselzucken, während eines vom Regierungspräsidenten mir meine volle Aufmerksamkeit abverlangt.

Gibt es nicht mehr in allen Bundesländern. In NRW schon noch, in Niedersachsen z.B. nicht mehr.

Vermutlich nur 30 und keine 30iger Zone.

Du meintest vermutlich eine 30er-Zone (was ist eine Dreißigigerzone?) :grin:

Wie kommst Du auf die 53 km/h?

Gehörst Du zu den Autofahrern, die denken, dass sie 50 fahren wenn der Tacho 50 anzeigt und nicht wissen, dass dieser immer etwas zu viel anzeigt (meist 5-7 km/h zu viel)?

Du weißt auch, dass 3 km/h aufgrund der Meßtoleranz der Lasermessung des Blitzers abgezogen werden?

hahaha nein dazu gehöre ich nicht :smiley: die 53 waren eine Schätzung weil ich gleich nachdem geblitzt wurde auf meinen Tacho geguckt habe. Dass es abgezogen wird wusste ich, aber wenn du dir die Frage genau anguckst ging es darum dass ich mir nicht sicher war :wink: Ich wollte nur einmal sicher gehen weil, wie gesagt meine Arbeit an dem Führerschein hängt.

Es soll Leute geben die den Führerschein aus beruflichen Gründen nicht abgeben können und die dann jemand anderen als Fahrer angeben der eh selten fährt. Wenn ein anderer Fahrer angegeben wird und dieser sich auch dazu bekennt, kontrolliert die Behörde nicht ob diese Person dann wirklich gefahren ist. Aber sowas darf man natürlich nicht…

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Die Frage ist, ob es ein Foto gibt oder nicht. Falls nein, hat früher ein Gang zum Rechtsanwalt gereicht. Nur der darf Akteneinsicht beantragen. Meist wurde dann das Verfahren eingestellt, weil die Behörde wusste, dass als nächstes abgestritten wird, selbst Fahrer gewesen zu sein. Passieren konnte auch, dass man beim nächsten Fall ein Fahrtenbuch zur Auflage erhielt.
Gruß
Rakete

ok, ganz genau ist das eine Tempo-30-Zone :upside_down_face:

Oh, dann hab ich das wohl immer falsch gemacht denn in meiner Taschentuchpackung sind immer nur 10 Tempos.

Aber auch wenn ein Foto existiert (was meistens der Fall ist) - wie soll die Behörde kontrollieren ob die Person die sich als Fahrer gemeldet hat die Person auf dem Foto ist? Dazu kommt: Wieso sollte die Behörde sich die Arbeit machen das zu kontrollieren? Es gibt ein Vergehen, einen geständigen Täter - was will die Behörde noch?

Eine Fahrtenbuchpflicht wird wohl erst bei mehreren Vergehen auferlegt - oder wenn man als Fahrer jemanden aus z. B. Syrien angibt wo es kein Abkommen für die Verfolgung von Verkehrsdelikten gibt.

Hi @olga74

ich kann @Desperado nur Recht geben in Bezug auf den Tacho:
https://www.sueddeutsche.de/auto/verkehr-jeder-tacho-zeigt-die-geschwindigkeit-zu-hoch-an-1.3675876#:~:text=Der%20Gesetzgeber%20hat%20festgelegt%2C%20dass,als%20das%20Auto%20eigentlich%20fährt.&text=Und%20das%20will%20der%20Gesetzgeber,Fahrtempo%20abweicht%2C%20ist%20höchst%20unterschiedlich.&text=Ein%20Wohngebiet%2C%20Tempo%2030.

Ich bin selbst einmal mit Tempo 50 auf dem Tacho in einer Straße, in der nur 30 erlaubt gewesen wären, mit einer Radarpistole gemessen und rausgezogen worden. Der Polizist sagte, er hätte etwas mehr als 40 km/h bei mir gemessen - und nach Abzug der Toleranz fiel dementsprechend human auch die Geldbuße aus.
Daraufhin habe ich mal meine Geschwindigkeit mit einem GPS-Gerät überprüft und festgestellt, dass der Unterschied zwischen Tacho und gemessener Geschwindigkeit tatsächlich um die 7 km/h lag.

Ich denke also, Du wirst nochmal mit einem blauen Auge davonkommen. :wink:

Schöne Grüße
Stefanie

Entgegen der landläufigen Meinung, bin ich der Ansicht, daß gerade die Menschen, die ihr KFZ von Berufs wegen und damit häufiger bewegen, mit der ganzen Härte des Bußgeldkataloges zu bestrafen sind. Schließlich bewegen diese ihr Fahrzeug mehr und haben damit auch mehr Gelegenheiten, bei entsprechendem Fehlverhalten mehr Menschen zu gefährden. Das, was Du schreibst, paßt auch insofern in dieses Bild, weil neben den Paketzustellern und Handwerkern der ambulante Pflegedienst durch geradezu menschenverachtendes Fahrverhalten insbesondere durch deutlich überhöhte Geschwindigkeit auffällt.

Klar: in dem Bereich gibt es viel Zeitdruck, aber einerseits bringt es - mal so ganz praktisch und meinetwegen rechnerisch betrachtet - zeitlich nicht viel, mit 50 durch eine 30er Zone zu brettern und zweitens macht es auch inhaltlich wenig Sinn, auf dem Weg zu einer pflegebedürftigen Person zu riskieren, andere Menschen zu einer pflegebedürftigen Person zu machen.

Hast Du denn schon ein Briefchen bekommen?

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