… Eigentümerin immer mal wieder so auf dem der Eigentumsgemeinschaft gehörenden Privatparkplatzgelände, dass sie zwei Parkplätze belegt und einem der anderen die Möglichkeit zum Parken nimmt. Keine Einsicht auf Ansprache, es interessiert die Person einfach nicht, sie winkt ab, geht weg und das Auto wird auch nicht weggefahren. Was kann man tun ?
Sorry, aber ich habe keine Idee was man da machen kann, ggf. höchstens auf der ETV ansprechen und einen Beschluss fassen, dass dies ein Fehlverhalten darstellt, dass dann mit einer Strafe belegt wird. Ich weiss aber nicht, ob dies rechtlich zu halten ist. Tut mir leid keine bessere Antwort geben zu können.
Hallo,
genau weiß ich es auch nicht, aber die Eigentümergemeinschaft kann in einer Versammlung Beschlüsse fassen. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit Ihr das Parken (blockieren von zwei Parkplätzen) zu verbieten. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob das geht. Wir haben das mal mit einem Besucher einer Eigentümerin gemacht. Erst mal war der Beschluss gültig, bis die Eigentümerin Einspruch bei Gericht eingelegt hat. Allerdings hat sich das bis zum Gerichtstermin einige Monate hingezogen und der Besucher durfte bis dahin nicht vorm Haus parken. Vielleicht könnten Sie das mal androhen.
Viel Glück!
Gruss
Gabi
kein Problem und trotzdem Danke
)
Hallo Gabi,
leider ist ja eben das Problem, dass sich die bewusste Person nicht irgendwelchen Beschlüssen beugt, daher wäre ein Tip für eine rechtliche Handhabe, die auch gesetzlich durchsetzbar ist, vonnöten.
Auch Dir ein Danke für die Antwort ! 
Viele Grüße,
Roger