… Mitbewohner ein offenes, rauchendes Feur auf dem Balkon entzündet. Ich meine, auch wenn es nicht in der Hausordnung steht, ist solches Vorgehen aus Brandschutzgründen nicht zulässig. Wer weiß Stichhaltiges?
Hallo,
Man muß einen Nachweis für das Fehlverhalten des Mitbewohners erbringen (Zeugen, etc).
Falls einem das gelingt kann man die Hausverwaltung benachrichtigen.
Gruß
hsc
Frage nicht gelesen? (owt)
-nix-