In elterliche Mietwohnung ziehen

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage:

Person A und B haben eine Tochter (Person C). Person A ist vor einer Woche verstorben und Person B liegt im Pflegeheim.
Die Wohnung von Person A und B, besteht noch. Person B zahlt noch die Miete für diese Wohnung. Person C würde gerne in diese Wohnung einziehen. Die Vermieterin will aber so schnell wie möglich diese Wohnung profitbringend neuvermieten.

Meine Frage ist: Kann Person C einfach einziehen (auch sie hat dort von Geburt bis zum 18. Lebensjahr gewohnt)?

  • Einen Mietvertrag gibt es nicht und gab noch nie einen.
  • Person A und B lebten 36 Jahre in der Wohnung.
  • Person C hat die Generalvollmacht von Person B.

Falls die Vermieterin die Wohnung kündigt, wielange wäre dann die Kündigungsfrist??

Vielleicht kann mir hier ein wenig weiterhelfen.

Vielen Dank im vorraus

Wäre alles kein Problem, wenn die Eltern noch in der Wohnung leben würden. Die Eltern können ihr Kind in die Wohnung mit aufnehmen und brauchen hierfür keine Erlaubnis des Vermieters. Hier aber leben die Eltern gar nicht mehr in der Wohnung, also können sie das erwachsene Kind gar nicht mehr in die Wohnung „aufnehmen“.

Der Vermieter ist zu einer Kündigung berechtigt, wenn die Wohnung vollständig oder dauerhaft an einen bis dahin an einem anderen Ort lebenden Familienangehörigen überlassen wird. Klassischer Fall wie hier, wenn der Mieter in ein Pflegeheim zieht und dem bereits ausgezogenen Kind die Wohnung überlässt. Hier die Entscheidung dazu:

"Zur Kündigung berechtigt ist der Vermieter dagegen, wenn der Mieter die Wohnung vollständig und dauerhaft an einen Familienangehörigen überlässt, etwa wenn die Mieterin in ein Altersheim umzieht und die Wohnung ausschließlich von der Enkelin und ihrem Lebensgefährten benutzt wird (LG Frankfurt/M., Urteil vom 09.10.1992, Az. 2/17 S 370/91). Nach Auffassung des Gerichts würde andernfalls dem Vermieter ein völlig neuer Mieter aufgezwungen. "

Wie gesagt: etwas anderes gilt dann, wenn der Mieter selbst - wenigstens teilweise - noch in der Wohnung leben würde.

Selbst wenn kein Mietvertrag existiert: Mietvertragspartner waren die Eltern. Nach dem Tod des Vaters ging der Mietvertrag auf die Mutter über. Mutter lebt jetzt im Heim. Dass das Kind gar nicht mehr in der elterlichen Wohnung gelebt hat und jetzt sozusagen über die Hintertür sich dem Vermieter als Vertragspartner aufzwingen will, kann man mit Hilfe eine einfachen Meldeamtsanfrage nachweisen.

Zu den Kündigungsfristen: Mieter 3 Monate, Vermieter 9 Monate. Bei einer rechtswidrigen dauerhaften Ueberlassung der Mietwohnung an das Kind kann der Vermieter in dem geschilderten Fall eine Abmahnung aussprechen und dann fristlos kündigen.

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