In Elternzeit UND in Teilzeit selbständig ?

Hallo zusammen,

man nehme an, eine Frau ist in einem Büro Vollzeit festangestellt und bekommt ein Kind.

Sie geht in Elternzeit und möchte in der Elternzeit sich in Teilzeit (sprich maximal 20-30h/Woche )als Freiberuflerin selbständig machen, mit Genehmigung des Arbeitgebers der Festanstellung (in dessen Büro sie nicht mehr zurückkehren wird).

Was muß sie vorallem hinsichtlich meiner Versicherung bei der Krankenkasse und Finanzamt beachten?
Muß sie sich evtl. freiwillig gesetzlich versichern lassen oder ist sie aufgrund der Elternzeit weiter über ihren (Festanstellungs-) AG versichert??

Auf Nachfrage bei ihrer KK wurde ihr mitgeteilt,das ab 18h/Woche Teilzeitbeschäftigung eine Prüfung der wirtschaftlichen Umstände erfolgt, d.h. ob sie mit ihrem Teilzeitgehalt den Lebensunterhalt bestreiten muss oder eben nicht. Wenn nicht, bliebe sie über ihren (Festanstellungs-) AG beitragsfrei versichert, wenn ja muß sie sich quasi selbst versichern…

Danke für eure Hilfe!!

Hallo,
in der Elternzeit bleibt die Pflichtversicherung von Arbeitnehmern in der GKV aufrecht erhalten. Handelt es sich um die Elternzeit außerhalb der Elterngeldzeit, dann hat der Versicherte für diese Mitgliedschaft eigene Beiträge zu zahlen, sofern nicht dem Grunde nach eine beitragsfreie Familienversicherung besteht.

Nimmt man in dieser Zeit eine selbständige Tätigkeit auf, ändert sich erst einmal grundsätzlich nichts. Es wird lediglich ein höherer Beitrag aus dem Einkommen berechnet. Handelt es sich jedoch um eine „hauptberufliche“ selbständige Tätigkeit, dann verdrängt diese die Pflichtversicherung. Die GKV würde in eine freiwillige Versicherung umgewandelt werden, mit entsprechender Beitragszahlung.

Deshalb bei Aufnahme der Selbständigkeit von der GKV Status feststellen lassen, ob es sich um eine hauptberufliche oder nebenberufliche Selbständigkeit handelt. Feste Regeln gibt es hier nicht. Die Zeitdauer von über 18 Stunden, die Beschäftigung eines Arbeitnehmers oder die wirtschaftliche Abhängigkeit von den Einnahmen sprechen für eine Hauptberuflichkeit.

Gruß Woko

Dankeschön für die prompte Antwort, hat mir sehr geholfen,

Gruß lilli.bee