Hallo, ich bin im Juni zum zweiten Mal Mama geworden und nehme 3 Jahre Elternzeit in Anspruch. Elterngeld ist nur der Mindestbetrag, da Kind Nr. 1 vor dem Elterngeld geboren wurde und ich zwischendurch nicht gearbeitet habe. Mein Mann ist selbstständig und PKV-Versichert, die Kinder ebenfalls in der PKV. Ich bin in der GKV beitragsfrei versichert. Ist das eigentlich so richtig??
Jetzt meine weitere Frage: Mein Mann ist als Versicherungsmakler selbstständig. Ich arbeite dort genehmigt für ca. 180 EUR monatlich als Minijobber (Beiträge an Knappschaft). Jetzt hätte ich die Möglichkeit, bei ihm zusätzlich als Handelsvertreter selbstständig anzufangen und Provisionen zu erhalten. Weiß jemand, wie das mit dann mit meiner beitragsfreien Krankenversicherung wird? Gibt’s Grenzen, wieviel ich max. pro Monat oder pro Jahr verdienen darf?? Und wenn ich über diesen Grenzen liege, was wird dann? KV-Beitrag auf alles oder nur auf das „zuviel verdiente“ oder wie funktioniert das dann?? Danke und Gruß!
Hallo,
also „pflichtig“ Dich selbst zu versichern wirst Du, wenn Du über 360,- Euro pro Monat verdienst als Selbständige. Ergo entweder privat krankenversichern oder freiwillig gesetzlich.
Viele Grüße
Andreas