In Falle Ausgleichsquittung getappt - was tun?

Wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis gekündigt hat und seine Unterlagen abholt, hat dann die Unterschrift unter folgender Klausel auf einem beigefügten Schreiben (Ausgleichsquittung) Gültigkeit?

…Weitergehende Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis sowie seiner Beendigung gegen die Firma bestehen für mich nicht. Sollten für mich im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Ausgleichsquittung noch unbekannte Ansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis gegen die Firma bestehen, verzichte ich hiermit ausdrücklich auch auf die Geltendmachung dieser eventuell bestehenden Ansprüche…

Der Arbeitnehmer hatte nicht genügend Zeit und Kenntnis, die Richtigkeit der Dokumente zu prüfen. Es fehlt u.a. die Bezahlung von nicht genommenen Urlaubstagen (was vorher mündlich zugesagt wurde) zzgl. einige Arbeitsstunden. Außerdem fehlt dem Arbeitszeugnis eine Aussage über die Qualität der erbrachten Leistungen. Man hat aber auf dieser Ausgleichsquittung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumente unterschrieben.

Nach meinem Rechtsempfinden ist diese Klausel sittenwidrig. Der Arbeitnehmer kann doch meist garnicht beurteilen, ob die Unterlagen so richtig ausgefüllt sind.

Was kann man da tun?

Danke und LG
Annasusanna

Was kann man da tun?

Nicht alles unterschreiben, was einem vorgelegt wird.

In der Regel sind solche Vereinbarungen vieles, aber keinesfalls sittenwidrig.

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Guido

Hallo

Wenn überhaupt, kann man über einen Fachanwalt umgehend prüfen lassen, ob Anfechtungsmöglichkeiten vorliegen und ob unabdingbare Ansprüche ausgeschlossen sind oder ober der Vertrag aus anderem Grunde eine Angriffsmöglichkeit liefert. Aber eben: sofort zum Fachanwalt, nicht erst ein, zwei Wochen warten.

Gruß,
LeoLo

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Guido

Naja, gegrüßt hat sie doch…

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Asche auf mein Haupt
Hi!

Naja, gegrüßt hat sie doch…

Stimmt - blöder kleiner Monitor… :smile:

Dann sorry an die UP und halt ohne Anrede mit Gruß

Guido

Hallo liebe www-ler,

ohne Anrede zu schreiben, ist eigentlich nicht meine Art. Ich war gestern Abend ziemlich „auf 180“ wegen der Geschichte. Da könnt ihr nix dafür - sorry! Wird nicht wieder vorkommen.

Der AG hat diese Klausel scheinbar nicht so ernst genommen. Es werden die Fehler in Zeugnis und Abrechnung korrigiert. Zukünftig wird dieser AN aber besser aufpassen bei allem was unterschrieben wird. Er war einfach zu gutgläubig - leider.

Euch noch ein schönes WE und viele Grüße
Annasusanna

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