In Fliese bohren - darf man das als Mieter?

Servus,

es gäbe hier die Möglichkeit, den Spiegel nach oben mit einer Art Blende (dünne Tischlerplatte, Acryllack) optisch zu verlängern, die ihrerseits in der Fuge verdübelt wird, und auf der die Lampe dann in beliebiger Höhe angebracht werden kann.

Schöne Grüße

MM

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Hallo Zusammen,

ich würde im Bad gern direkt über dem Spiegel eine LED Lampe anbringen. Dafür müsste ich Löcher in die Fliesen bohren. Darf ich das als Mieter überhaupt einfach so? Muss ich da beim Auszug mit zusätzlichen Kosten rechnen oder kann der Vermieter sogar die Kaution einbehalten?

Danke euch schon mal für eure Hilfe :smile:
LG Vany

Servus,

weil die Blende kein bedeutendes Gewicht tragen muss, ließe sie sich vielleicht mit Holzdübeln einsetzen, so dass man auf der Oberfläche nichts von Schrauben oder sowas sieht.

Je nach Stil des Bades sieht so ein Teil übrigens gleich viel weniger zurechtgebastelt aus, wenn man es an den Kanten mit geeigneten (Zier-)Leisten als „Umleimer“ versieht.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

Dübellöcher in angemessenem Umfang dürfen angebracht werden, aber sie müssen in den Fugen gesetzt werden, so dass keine Fliesen beschädigt werden - geht ziemlich leicht.

Eine Ausnahme wäre allenfalls bei Fliesen von besonders großen Formaten (z.B. 30*60 cm und mehr) denkbar, wenn die Fugen so verlaufen, dass es nicht zumutbar wäre, die Dübellöcher da rein zu setzen.

Schöne Grüße

MM

Ja das Problem ist, dass dann die Lampe ganz schön weit weg wäre vom Spiegel… Hab ja schon für den Spiegel selbst in die Fugen gebohrt. Weißt du was ich meine?

Naja hilft ja nix, was verboten ist, ist verboten…

Danke dir für die Antwort :slight_smile:

Das ist ne gute Idee, das mach ich vielleicht ich so :smile:

Vielen Dank dafür!!!

Das steht wo?
In deinem Mietvertrag?
Dann ist das ggf. verbindlich.

Ansonsten gibt es keine mir bekannten wirksamen Einschränkungen.

Aber das sollen doch mal lieber die Juristen im Rechtsbrett verbindlich beantworten.
Im Handwerksbereich hat diese Frage eigentlich nichts zu suchen.

Hallo Odo,

nein, isch 'abe gar keinen Mietvertrag.

Es gälte aber auch ohne ausdrückliche und detaillierte Formulierung, da die Fliesen in einer gemieteten Wohnung durch den Mieter so wenig beschädigt werden dürfen wie alles andere in und an der Wohnung.

Die Beschränkung auf die Fugen ergibt sich daraus, dass sich Schäden an den Fugen leicht reparieren lassen, Schäden an den Fliesen aber nicht, und daraus, dass Dübellöcher in dem Umfang, wie sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache notwendig sind, nicht von vornherein gänzlich untersagt werden können, weil das dem wesentlichen Zweck des Mietvertrages widerspräche.

Ein Mieter, der die Fliesen im gemieteten Bad zu seinem Auszug so übergibt, wie er sie übernommen hat, wird kaum von irgendeinem Eigentümer behelligt werden, wenn er zwischendurch lauter Löcher in die Fliesen gebohrt hat und zum Auszug den ganzen Fliesenspiegel neu verlegt hat.

Schöne Grüße

MM

Lieber MM,
ich behaupte nun einfach mal, dass du dich irrst.
Insbesondere auch was die Fugen und die Ausbesserungsmöglichkeit derselben betrifft.
Bei Bohrung im Fugenkreuz werden nämlich regelmässig sogar 4(!) Fliesen beschädigt.
Ganz abgesehen davon, dass gerade dort oft Unebenheiten sind, welche eine ordentliche Befestigung von Accessoires verhindern.

Solange die Anzahl der Löcher angemessen* ist, gehört dies zum vertragsgemässen Gebrauch der Wohnung.
Dass die Löcher bei Auszug ggf. farblich möglichst passend zu verschliessen sind, steht auf einem anderen Blatt.

  • Dass darüber ggf. ein Rechtsstreit entbrennen kann, liegt in der Natur der Sache.
    Es gibt allerdings Einzelfallurteile, die nach meinem Kenntnisstand fast alle zugunsten des Mieters ausgingen.