Eine Person, nennen wir sie Sandra, benutzt W-Lan. Jetzt sieht Sandra auf einmal, dass da abgesehen von ihrem W-Lan noch ein anderes ist, das keine Verschlüsselung hat. Also loggt Sandra sich. Sie surft allerdings nicht und verursacht keine Kosten. Anschließend loggt sie sich im Router ein (Standardpasswort). Auch hier ändert sie nichts.
Was ist hierdran alles strafbar?
Also loggt Sandra
sich. Sie surft allerdings nicht und verursacht keine Kosten.
Anschließend loggt sie sich im Router ein (Standardpasswort).
Auch hier ändert sie nichts.
Was ist hierdran alles strafbar?
Das einfache Einloggen ohne kriminellen Hintergrund ist (noch) nicht strafbar. Lt. aktuell geltender Rechtsprechung ist der Betreiber des ungesicherten WLAN’s im Fall krimineller Aktivitäten Dritter in die Pflicht zu nehmen. Was nicht ausschliesst, dass man den wirklichen Problemverursacher nicht doch ausfindig machen kann…
Für weitere Recherchen: Mitstörerhaftung, WPA-2, wardriving, Urheberrechtsverletzung,…