In haftung nehmen des Bürgen

Wenn man für ein Unternehmen für Leasingautos gebürgt hat, dieses Unternehemn geht in Insolvenz. Kann der Insolvenzverwalter vom Bürgen Rückwirkend bis zu 12 Monaten die Leasingraten vom Bürgen einfordern.

Hallo,

diese Frage grenzt schon an Rechtsberatung. Sie sollte deshalb sehr konkret mit einem auf Bürgschafts- und Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt besprochen und geklärt werden.

Nach meiner sher sehr vorsichtigen Einschätzung geht das nicht, aber Insolvenzverwalter machen und dürfen vieles, was sonst auch eigentlich nicht geht. Also, sinnigerweise einen Anwalt aufsuchen.

Viel Erfolg und viele Grüße
Mikey

Danke erstmal, es muss wohl in den letzten Jahren sehr interesante Gesetzesänderungen gegeben haben.
Zumindest sagt das der Insolvenzverwalter.

Natürlich

Das ist der Sinn einer Bürgschaft, dass der Gläubiger sich an den Bürgen wenden kann, wenn der eigentliche Vertragspartner zahlungsunfähig ist. Das hängt von der Art der Bürgschaft ab, die Sie unterzeichnet haben - ob diese ggfs. eine Höchstbetragsbürgschaft bis zu einer Summe X ist.?

Hallo Buheba,
in solchen Fällen muß man sehr genau schauen, ab wann weshalb keine Leaisngraten mehr gezahlt wurden.
Der Bürge ist voll haftend für die Ausfälle des Kredit- bzw Leasingnehmers.
Am besten, Du machst Dich mit dem sehr komplexen Insolvenzrecht vertraut.

Ja, Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.

Hallo,
also ich gehe in meiner Antwort davon aus, dass du für einen selbständigen / oder vielleicht deiner eigenen GmbH gebürgt hast -selbstschuldnerisch ( das ist die übliche Bürgschaft). Sollte ich da was falsch verstanden haben, bitte noch einmal konkret den Vorgang schildern.

Grundsätzlich ist diese Bürgschaft so zu sehen, dass der Gläubiger jederzeit von einem der beiden Schuldner sein Geld verlangen kann. Also um hier in diesen Falle die Forderung der Höhe nach zu bestreiten, muss man sich den Leasingvertrag genauer anschauen. Wie lange war die Leasingdauer, welches Leasing ( mit oder ohne Kilometerberechnung)- wie lange war die Firma schon im Rückstand bei Insolvenz, wann sind die Fahrzeuge zurückgegeben worden? Wie hoch ist der tatsächlich entandene Schaden? Hier könnte Verbraucherberatung/ Anwalt gold wert sein. Bitte dann aber eine Pauschale mit dem Anwalt aushandeln (darf man ja mittlerweile).

Gruss
Volker

Hallo,
ja, das Insolvenzrecht läßt das zu.

Hallo,

als Bürge ist man immer für die Gesamtforderung haftbar, außer es wurde ein Höchstbetrag in der Bürgschaft vereinbart.
Die Gesamtforderung ist schriftlich vorzulegen, wobei der Kauferlös des betreffenden Fahrzeuges angerechnet werden muss.
Es ist zu empfehlen, die Forderung durch den ADAC oder eine Verbraucherzentrale prüfen zu lassen.

Gruss AK

In Österreich wäre dies möglich, da die Forderung nicht verjährt ist. Ausserdem ist man als Bürge eben genau dieses Risiko eingegangen.

Eventuell könnte als Arbeitnehmer der Firma diesen Betrag im Zuge einer Klage wieder rückfordern.
Auf jeden Fall würde ich das Gespräch mit dem Masseverwalter suchen, da vielleicht ein bilateraler Ausweg möglich ist. Wenn nicht berate Dich vor Zahlung mit einem Rechtsvertreter.

Der Bürge steht für die Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag ein. Ich kann Dir nur einen guten Anwalt empfehlen, denn Insolvenzrecht ist kompliziert.

Viele Grüße
Petra

Wenn man für ein Unternehmen für Leasingautos gebürgt hat,
dieses Unternehemn geht in Insolvenz. Kann der
Insolvenzverwalter vom Bürgen Rückwirkend bis zu 12 Monaten
die Leasingraten vom Bürgen einfordern.

Bin kein Jurist - aber davon gehe ich aus, der Bürge haftet selbstschuldnerisch - wobei der Inso Verwalter das m.E. nicht macht, sondern die Leasinggesellschaft für deren Raten man bürgt…