Ich habe vor einiger Zeit einen Brief aus Holland bekommen.
Dort wurde mir mitgeteilt, daß ich mit 136 km/h geblitzt worden bin und daß ich 30 Euro zahlen soll.
Allerdings habe ich nur einen 125er Roller, der laut Papiere 105 km/h (laut Tacho 115 km/h) und mit dem war ich ganz sicher noch nie in Holland!
Ich habe das dann so in einem Einspruch formuliert und habe eine Kopie meines Fahrzeugscheins beigelegt.
Einige Zeit später bekam ich dann noch einen Brief, wieder die Aufforderung 30 Euro zu zahlen und diesmal mit Foto: Dort ist ein Motorrad zu sehen, das anscheinend mein Kennzeichen hat.
Allerdings ist das eben ein großes Motorrad und nicht mein Roller und das Kennzeichen ist auch merkwürdig… Die Schrift ist ganz anders und es hat keine TÜV-Plakette.
Ich habe das auch wieder so in einem Einspruch formuliert und ein Foto meines Rollers beigelegt.
Heute bekam ich dann wieder einen Brief.
Der Einspruch ist eingegangen, aber jetzt soll ich eine Art „Sicherheitsleistung“ innerhalb von 2 Wochen bezahlen, weil der Einspruch sonst nicht weiter bearbeitet wird und dann verfällt.
Sowas habe ich ja noch nie gehört, daß ich für einen Einspruch Geld zahlen soll!
Was soll ich jetzt tun? Ich werde die 30 Euro nicht zahlen, aber auch keine sonstigen Gebühren und auch keinen Anwalt!
Was soll ich jetzt tun? Ich werde die 30 Euro nicht zahlen,
aber auch keine sonstigen Gebühren und auch keinen Anwalt!
Damit hat sich die Frage ja von selbst beantwortet.
Man kann die Sache ignorieren, was sicher kein Problem ist, wenn man in den nächsten Jahren nicht nach Holland fährt und die weiteren Anschreiben mit Humor nimmt.
ich würde bei der Telefonnummer, die auf dem Brief steht, bald anrufen und die Sache nochmal erklären. Gehört habe ich noch nicht, dass man bei Einspruch vorweg etwas bezahlen muss aber das könnte ja im Telefonat auch geklärt werden. Normalerweise sollte es keine Sprachprobleme geben, es gibt immer jemand, der deutsch spricht.
Viel Erfolg!
Freundlichen Gruss,
merel
@merel:
Es ist einfach ne Frechheit für nen Einspruch Geld zu verlangen!
Das mit dem Anrufen hab ich mir auch schon gedacht. Kostet 40 Cent die Minute plus 75 Cent pauschal pro Anruf. Hab kein Festnetz, nur Handy!
Da kommt dann auch gut was zusammen -.-
@astaubach:
Naja… Bin zwar nie in Holland, aber ich möchte vielleicht mal dort hin. Wohne immerhin im Ruhrpott, was ja nicht so weit weg ist.
bist Du sicher, dass Du keinen Betrügern aufsitzt? Schließlich warst Du noch nie in NL mit dem Roller. Wie sollten Sie Dich also blitzen? Und das Foto ist ganz offensichtlich manipuliert.
Vorauskasse bei Beschwerden kenne ich nicht. Im Gegenteil. NL hat eine ausgesprochene Beschwerdekultur. Niemals würde Geld verlangt werden, um eine Beschwerde zu bearbeiten.
Richtig auskennen tue ich mich nicht. Aber für mich riecht das nach einem klassischen Betrugsfall.
Nein, um Betrug scheint es sich hier nicht zu handeln.
Ich habe fleißig gegoogelt und das scheint tatsächlich „normal“ bei denen zu sein. Ich muß die 30 Euro erstmal zahlen, dann kann ich Einspruch erheben und dann bekomm ich „vielleicht“ das Geld zurück.
Ich finde das ne riesen Schweinerei!
Was ist wenn ich das Geld überweise, ich aber kein Recht bekomme (obwohl ich alles belegen kann) und die mir dann alle paar Monate sowas schicken?
besten Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich in speziellen Anwaltfragen nicht helfen.
Ich kann Ihnen aber soviel sagen:
Die Frage nach der Vollstreckbarkeit von Bußgeldbescheiden aus dem EU- Ausland hat sich mit der Einführung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) grundlegend geändert. Gem. § 87 Abs.2 IRG werden von Gerichten oder Verwaltungsbehörden in anderen EU-Staaten rechtskräftig verhängte, strafgerichtlich überprüfbare Geldsanktionen vollstreckt. Der Begriff der Geldsanktion umfasst neben Geldbußen und Geldstrafen auch Verfahrenskosten (§ 83 Abs.3 IRG).
Eine Bagatellgrenze von 70 € ist jedoch eingeführt worden. In diesen 70 € befinden sich sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten. D.h. sollte das Bußgeld und die Verfahrenskosten unter 70 € liegen sollten sie diesbezüglich nichts zu befürchten haben. Sollte dies darüber liegen und die Geldbuße nicht bezahlen so wird dieses vom Bundesamt für Justiz vollstreckt werden. Das Umsetzungsgesetz ist am 28.10.2010 in Kraft getreten. Dies hat jedoch nicht zur Folge dass sämtliche Ordnungswidrigkeiten welche vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begangen worden sind nicht vollstreckbar sind. Entscheidend ist hier das Datum zu welchem der Bußgeldbescheid ausgestellt worden ist.
Sollten Sie diesen Bußgeldbescheid nicht begleichen, da die Ausstellung des jetzigen Bußgeldbescheides bereits vor dem genannten Datum liegt, so bleibt es den holländischen Behörden vorbehalten einen erneuten Bußgeldbescheid ggf. mit erhöhtem Bußgeld zu verfassen und diesen zu vollstrecken.
Ich empfehle Ihnen von daher sich ggf. mit einem kleinen Betrag anwaltliche Hilfe in dem Forum: www.frag-einen-anwalt.de/forum zu holen. Vorher muss man sich aber oben anmelden unter NEU? Anmelden.
Viel Erfolg wünscht Ihnen
kraroma
So richtig weiterhelfen kann ich dir da nicht. Da ist wohl eine Doublette unterwegs. Ich kann dir nur raten zu Polizei zu gehen. Wenn du in Grenznahem Raum wohnst dann auch zur Niederländischen. LG
also ich habe jetzt mal nachgelesen.
Der erste Einspruch geht an den „officier van jusitie“, wenn der den Einspruch nicht akzeptiert, geht der 2. Einspruch zum „kantoorrechter“.
Für diesen 2. Einspruch ist es tatsächlich so, dass das Bussgeld + Administrationskosten im Vorraus bezahlt werden müssen. Das Geld bekommt man dann zurück, wenn der Einspruch durch kommt.
Was passiert, wenn du nicht zahlst, kann ich dir nicht sagen. Ich vermute du bekommst weiterhin Bussgeldbescheide + Mahngebühren.
Du kannst evtl. auch unter der Telefonnummer nachfragen 0031 -30- 290 3800. Das ist die Stelle die die Einsprüche bearbeitet.
Hallo!
Unabhängig von dem „Verfahren“ in den NL solltest Du natürlich in D gegen den Fahrer des Motorrades vorgehen - Anhand der holländischen Anhörung und Foto Anzeige gegen Unbekannt wg. Kennzeichenmissbrauchs (nehme ich mal an…)
Sowas sollte Polizei und Behörden in D sicher interessieren.
Ein evtl. ergehendes Bußgeld/ Strafe oder Kosten aus NL sollten meiner Meinung nach nicht in D vollstreckt werden, weil dies nicht unserer Rechtsgrundlage entspricht, aber sicher kennen sich da andere besser aus.
Willst Du aber die nächsten Jahre wieder mal nach NL sollte die Sache geklärt werden - möglicherweise ist dies ja mit Hinweis auf eine eingeleitete Ermittlung wg. Kennzeichenmissbrauchs leichter, oder erledigt sich durch mögliche Zusammenarbeit der Behörden sogar von selbst.
Finde ich auch merkwürdig,
gehen Sioe mal bei der Polizei vorbei und fragen dort. Da kein Anwalt in Frage kommt. Nicht beachtung kann zu Problemen bei der nächsten hollandfahrt führen, desweiteren werden Strafzettel in EU verfolgt, Danke unseren Politikern.
Mehr kann ich dazu nicht raten
Gruß und schöne feiertage
KHRM
damit habe ich noch keinerlei Erfahrung gemacht und kann Dir leider nicht weiterhelfen. Ich wuerde mich auch mal in Deutschland schlau machen, wie hier sowas ablaufen wuerde. Vielleicht bei der Polizei?
die Niederländer haben Probleme mit unseren Kennzeichen:
B SW 1234 ist bei denen gleich BS W 1234 usw. Hängt wohl mit den Erfassungsgeräten zusammen, die können wohl keine Leerzeichen und sind auf die NL-Kennzeichen ausgelegt.
In den Niederlanden gilt die Halterhaftung, d.h. denen ist erstmal egal, wer gefahren ist.
Dass man für einen Einspruch erstmal Geld zahlen muss, ist in NL normal.
Wie Du da wieder raus kommst, ehrlich gesagt, ich habe keine Ahnung. Hatte vor 3 Jahren mal ein Verkehrsunfall mit einem Niederländer, der beim Rückwärts-Fahren mein Auto beschädigt hat. Habe mir damals einen Anwalt genommen, der mich am Ende nichts gekostet hat. Und stressfreier war es auch.