In Kündigungsfrist Krank und Mobbing vom AG

Hallo, ich habe mein arbeitsverhältnis gekündigt mit einer kündigungsfrist von 4 wochen. Seit dem ich gekündigt habe werde ich vom AG arglisstig gemobbt, meine psyche ist am boden und bin dadurch jetzt in ärtzlicher behandlung. in meiner kündigungsfrist bin ich für ca.3 wochen arbeitsunfähig geschrieben vom arzt. mein arbeitgeber versucht jetzt über dritte(Arbeitskollegen) mich zur arbeit zu bewegen, er sagt ich soll auf arbeit kommen dann würde alles fair über die bühne gehen, wenn ich nicht erscheinen würde, dann würde er vor`s Arbeitsgericht gehen. ich erfuhr jetzt wieder über dritte, das sie mir vom AG ausrichten sollen: ich sollte doch jetzt öffters mal in den briefkasten schauen…!!!

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Darf der AG das überhaupt über dritte das regeln?(Arbeitskollegen)
Ich bin krank und soll auf arbeit kommen, was soll das?
Was will der AG beim Arbeitsgericht?
Was wird denn jetzt noch alles auf mich zu kommen?
Kann der AG etwas anfechten, so das ich keine Lohnfortzahlung bekomme?

Für zahlreiche antworten wäre ich sehr dankbar
mfg gerd

Hallo Gerd,

mein Beileid erstmal.

Ich gehe mal davon aus, dass die Kündigungsfrist von vier Wochen auf das Monatsende richtig ist. Zur Not noch mal im Arbeitsvertrag nachschauen.

So wie ich das aus der Ferne und mit Deinen Angaben beurteilen kann, ist das Gehabe Deines AG nur Panikmache. So lange Du die Kündigungsfrist einhältst kann Dein zukünftiger Ex-Chef Dir gar nichts.

Krank ist krank. Wenn Dein Arzt Dir das bescheinigt, darf Dein AG nicht fordern dass Du zur Arbeit erscheinst.

Natürlich darfst Du Dir keinen groben Verstoß erlauben, z.B. Urlaub in Spanien oder woanders arbeiten. Auch mit Partys wäre ich vorsichtig. Aber das nur am Rande, versteht sich ja von selbst.

Dein Chef muß den Lohn zahlen sofern Du mindestens vier Wochen im Betrieb arbeitest. Das ist gesetzlich verankert, daran läßt sich nicht rütteln.

Sollte Dein Chef den Lohn nicht zahlen um mal zu testen ob Du Dir das gefallen läßt, kannst Du zum Arbeitsgericht gehen, die haben eine Rechtsantragsstelle. Das ist ganz einfach, Du zeigst die Arbeitspapiere und Dein AG bekommt Post vom Gericht. Dann zahlt der, da kannst Du sicher sein. An einer Gerichtsverhandlung, die darauf folgen würde, hat der bestimmt kein Interesse. Einen Anwalt brauchst Du dazu nicht. Es entstehen Dir auch keine Kosten.

Über Dritte darf Dein AG nicht mit Dir kommunizieren. Aber solche Andeutungen kannst Du im Zweifelsfall nicht beweisen. Und was soll das auch. Wenn Du Selbstvertrauen und Sicherheit signalisiert, und zeigst, Du läßt Dich nicht beeindrucken, hören auch die Andeutungen von Dritten auf.

Wie gesagt, Dein AG kann Dir nichts. So weit ich Dich verstehe, sind auch die Andeutungen Deiner Kollegen nur leeres Gerede ohne was dahinter, an Deiner Stelle würde ich darüber stehen. Ist doch klar dass Du jeden Tag in den Briefkasten guckst, könnte ja was Spannendes drin sein. Ein Brief vom Chef? Gern, den kannst Du Dir als Erinnerung einrahmen lassen und an die Wand hängen. Mit goldenem Rahmen. Aber der Chef soll bitte in Schönschrift schreiben.

Nimm es mit Gelassenheit, Nachsicht und etwas Humor. Sei höflich und zurückhaltend, laß Dich in diesen letzten drei Wochen auf Provokationen und Drohungen nicht ein. Du stehtst auf der sicheren Seite.

Ich drück Dir die Daumen!

Hallo,
ich an Deiner Stelle würde mir da keine Gedanken mehr machen. Du hast gekündigt und bist jetzt krank geschrieben. Alles abgesichert. Wer eine Krankmeldung hat, braucht nicht zu arbeiten basta.
An Deiner Stelle würde ich das Gespräch direkt mit deinem Chef suchen und ihm klar machen, dass er bei Problemen mit Dir den direkten Kontakt suchen und nicht über Dritte vage Andeutungen machen soll.
Ich weiß ja nicht, wie das Verhältnis vorher war, aber man möchte sich ja immer mit einem einigermaßen guten Gewissen verabschieden.
Also laß dich nicht kaputt machen und packe den Stier bei den Hörnern.
Wünsche Dir auf deinem weiteren Arbeitsweg alles Gute.
LG
Sabine Kruse

Hallo,

Bleib erstmal ganz ruhig!
Dein Arbeitgeber hat eigentlich nicht das Recht eure Angelegenheiten über Dritte zu regeln,denn deine Kollegen geht es nichts an was du mit deinem AG machst.
Solang du krank geschrieben bist kannst du nicht zur Arbeit,außer wenn es dir besser gehst kannst du früher zurück kommen.
Beim Arbeitsgericht bekommt höchstens dein Arbeitgeber auf den Deckel,denn du kannst ihn wegen Mobbing verklagen.
Dein AG wird sicher versuchen dich weiter zu bedrängen aber bleib stark und biete ihm die Stirn.
Dein AG kann versuchen etwas anzufechten.

Was du tun kannst ist folgendes:
Such dir einen Anwalt der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat und erzähl ihm deine Geschichte.
Lass dich weiter vom Arzt krankschreiben und geh am besten persönlich beim AG vorbei um die Krankmeldung abzuliefern.
Dann machste beim AG klar das du nen Anwalt eingeschaltet hast und du jederzeit vors Arbeitsgericht gehst und ihn verklagst wegen Mobbing im Arbeitsrecht.
Aber mehr wird dir sicher der Anwalt sagen können was alles passieren kann und er wird dir auch deine Fragen genauer beantworten können.

Hallo, Gerd35,

schade, dass Ihr Arbeitsverhältnis so zu Ende geht.

Natürlich kann Ihr Arbeitgeber Dritte beauftragen, Ihnen Informationen zukommen zu lassen.

Schauen Sie, dass Sie sich zum Thema „krank“ auf jeden Fall 100%ig korrekt verhalten. Ansonsten rate ich Ihnen, sich „auf Empfehlung Ihres Arztes“ abzuschotten, damit Sie für den nächsten Job fit sind.

Mir ist noch nicht klar, was Ihr Arbeitgeber erreichen möchte, zumal Sie ohnehin in vier Wochen „weg“ sind. Normalerweise werden Menschen gemobbt, um sie los zu werden. Ist Ihr AG zur Zeit mit Arbeitskräften so sehr in der Klemme, dass er Sie gerne die restliche Zeit beschäftigen möchte? Oder ist es eine Art „Rache“ für Ihre Kündigung? Was meinen Sie?

Eine exakte Rechtsberatung kann und darf Ihnen nur ein Rechtsanwalt geben. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie am besten einen Arbeitsrechtler.

Alles Gute für Sie, Ihre Gesundheit und Ihren nächsten Job.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Martin Adler

Moin Gerd35, Einschüchtern, noch über Dritte, wie krass ist das denn, man muss sich schämen (die Friedensordnung in den Bundesbriefen). Unter diesen Konditionen, wenn Schlichten nicht mehr greift: lass deine Psyche aussen vor, versuche dich zu sammeln; das ist wichtig, ja klar wie soll das gehen; doch das wollen sie erreichen und die dürfen so nicht gewinnen. Diskriminieren ist ein Offizialdelikt und wird geahndet, bis 3Jh. Allenfalls noch mit Distanzverweis von ca. 3-500m. Also, so schlimm, dass du noch krank wirst: dann starte eine Anzeige und schon müssen sie ruhe geben: die Natzis leben weiter mit Gewalt und ernten auch nur diese. Wissen gar nicht was Fairnis ist (?oder?) . Die Polizei hat dich zu vertreten und dem entsprechend sich zu verhalten. Ignorieren und seines Weges gehen, oder die Anzeige gg. Mobbing: es ist unfair gg. Alle. Oder mit einer Schlichtungs Stelle; hier am bessten nur noch schriftlich und ungeniert, das ist Gesetz vertreten und am Ende siegt das Gute, das glauben alle. Peinlich warum? Pflichtbewusste Bürger! Ich bin selbst 11Mt. In mobbing, bis endlich:" ok Hr. Grob wir werden reagieren!" sie versuchen sich zu drücken, wie gesagt, Erwachsene Leute noch im Kindergarten: muss man sich nicht antun ! Trotz allem und noch so Ekelig, Berufsehre und Gewissen verpflichten ! Egal was Tatbestände sind ihr Job. Nicht auf Niederträchtiges Niveau herab lassen, gar nicht ärgern, auch wenn nicht einfach, das ist Lebensschule und wird gelernt oder man scheitert, im Konsumstress wie es noch nie war, haben alle Mühe ihre Form gg. Schlechtes noch zu wahren, man ist auch nur Mensch !? Denken wir doch an die Kinder, woher, wohin soll das so führen ? Immer auf die Gutmütigen und Friedfertigen, denen einmal das Land versprochen ist. Unsichtbare Zusammenhänge). Mit Arztattest, als handfeste Beweislast nütze das, Plus eventl. Entschädigung, doch min. Den Lohn, er muss sich auch an die Gesetze halten und wird sich hüten, wenn du das erläuterst. Genesung und starke Nerven, das wünsche ich dir und den Frieden in deiner Sache, setze dich durch, viel Glück undGruss, moobikto

Hallo,

wenn man krank ist, ist man krank. Wenn der AG dann droht, ist das Nötigung und man kann dagegen vorgehen, denn das darf er nicht. Am besten du gehtst zu einem Rechtsanwalt und lässt dich beraten. Der AG kann auch nicht die Lohnfortzahlung einstellen, dazu hat er kein Recht. Wenn die Arbeitskollegen dir das vom AG ausrichten, sind sie Zeugen für sein Verhalten. Aber ich kann rechtlich nichts dazu sagen,denn da habe ich keine Ahnung. Also, wie gesagt, gehe zum Rechtsanwalt, dann siehst du mehr als jetzt.

Liebe Grüße, Gerti

Hallo Gerd,
ich empfehle dir eine Rechtsberatung. Meiner Meinung nach darf dein AG sich nicht so, wie geschildert verhalten. Gruß

Hallo Gerd,

ich habe meinen Vorrednern nichts hinzuzufügen.

Liebe Grüße und viel Kraft

Stefan

Hallo Gerd,
leider war ich beruflich unterwegs und lese Deine Frage erst jetzt.Ich denke, Du wirst viele Antworten bekommen haben die Dich beruhigen.Also, trotzdem gebe ich dir gerne eine Antwort:
Dein Noch-Arbeitgeber kann Dir gar nichts.Solange Du krankgeschrieben bist und pünktlich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an Deinen Noch- Arbeitgeber und die Krankenkasse versendest ist alles okay. Was Dein Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht möchte weiß ich nicht. Es gibt keine mir bekannte rechtliche Grundlage im Rahmen Deiner geschilderten Situation.
Wenn Dich Arbeitskollegen ansprechen verbitte Dir das.Falls Du in einer Gewerkschaft bist könntest Du über eine Rechtsberatung und einem Schreiben Deinen Arbeitgeber auffordern das zu unterlassen. Auf der anderen Seite ist die Kündigungsfrist bald vorbei und vielleicht tut es Deiner Seele eher gut wenn Du das ignorierst.Dir kann nichts passieren .Ich wünsche Dir eine gute Besserung.

Roberta

Wenn man krank ist, hat der AG keine Möglichkeit sie zur Arbeit zu bewegen. Wenn er Arbeitskollegen dazu benutzt, spricht dies für einen problematischen Führungsstil. In vielen Fällen ist es hilfreich den AG auch während des Krankenstandes am Laufenden zu halten.
Nach ihren Schilderungen hat sie ihr AG in einer Woche gemobbt.Eine klassische Definition von Mobbig beinhaltet, dass die Schikane länger (über ein halbes Jahr) andauern und regelmässig sind. NIchtsdestotrotz kann sie der AG in dieser kurzen Zeit schlecht behandeln. Bzgl Arbeitsgericht würde ich mir nach ihren Schilderungen keine Sorgen machen (sicherheitshalber nehmen sie noch rechtliche Beratung in Anspruch).
alles Gute
Dr. Andreas Fida-Taumer

hallo!

ich arbeite seit einem jahr für eine leihfirma.diese jahr war nicht immer einfach…meine kleine 13 jahre war meist( habe dreifachschicht)sich selbst überlassen.wir beide haben es aber trotzdem einigermaßen hinbekommen.seit ein paar wochen mußte ich die abteilung wechseln…und werde von nun an jeden tag 8 std von der mitarbeiterin gemobbt.ich kann nicht mehr schlafen…habe magenschmerzen nd mein lachen verloren.mit dem chef der firma und auch mit dem chef der leihfirma habe ich bereits gesprochen.es kam aber nicht viel dabei herum.bis gestern habe ich das alles durchgehalten…kurz vor feierabend bin ich aber dann auf der toilette zusammengebrochen und heute morgen zum arzt gegangen.nun habe ich einen krankenschein und muß zum neurologen(was ich auch einsehe damit es mir wieder besser geht und ich mich als alleinerziehende wieder gut um meine tochter kümmern kann.ich bin immer gern arbeiten gegangen…um mein eigenes geld zu verdienen und habe meine arbeit immer vernünftig erledigt.ich rief dann heute die zeitfirma an…allerdings würde ich gleich angemeckert das sie rücksprache mit der firma gehalten hätten…ich würde meine arbeit nicht gut machen und die stückzahl nicht schaffen das könnte man belegen(dieses stimmt auf keinen fall!!!
dann sagte er noch das er mich kündigen wird.ich war froh darüber weil ich nie mehr in diese firma möchte.allerdings weiß ich nicht wie es jetzt weitergehen soll.vieleicht weiß hier jemand rat!

hallo
wenn krankschreibung rechtmäßig kann er nix machen,
gehst du trotzdem hin um zu arbeiten, machst du dich vor sozialversicherung strafbar, also lass es !
Ruhe bewahren und krankschreibung verlängern über den kündigungszeitpunkt hinaus und eventuell offenes und nicht gezahltes restgehalt einklagen
gruß
MPT