Hallo,
jemand wurde zum 15.09. gekündigt.
Die Person ist bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses widerruflich freigestellt.
Die Person hat evtl. die Möglichkeit zum 01.09. eine andere Festanstellung zu erhalten.
Ist es legal, wenn die Person zum 01.09. den neuen Vertrag unterzeichnet und zusätzlich noch für die zwei Wochen beim alten AG Lohn erhält?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Hi!
Dazu wäre der genaue Wortlaut der Freistellung nicht ganz uninteressant…
LG
Guido
Dazu wäre der genaue Wortlaut der Freistellung nicht ganz
uninteressant…
Person X wird widerruflich bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses von der Arbeit freigestellt.
Dazu wäre der genaue Wortlaut der Freistellung nicht ganz
uninteressant…
Person X wird widerruflich bis zum Ende des
Beschäftigungsverhältnisses von der Arbeit freigestellt.
wenn einen der AG dann nochmal ne Woche sehen will,hat AN natürlich ein Problem…ist ein Spiel mit dem Feuer, meiner Meinung nach
LG
Mikesch
WIDERRUFLICH!
Hi!
Person X wird widerruflich bis zum Ende des
Beschäftigungsverhältnisses von der Arbeit freigestellt.
Das heißt, dass der AG die Freistellung jederzeit widerrufen kann, was ein Problem darstellt, wenn sich der AN nicht zweiteilen kann…
LG
Guido
Hallo,
einfach mit AG absprechen Ihm sollte es recht sein wenn man AN eher los ist? Es sei den er will AN einen auswischen und ihm ist das ein halbes Monatsgehalt wert!
Gruß