In meiner Nebenkostenabrechnung fällt mal

… wieder ein Punkt stark ins Auge: Versicherungen 960 € = 251,42 € die ich anteilig zahlen soll. Die Versicherung besteht aus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Wohngebäude + Glas-Gebäude. Ich wohne in einem Altbau mit einfachen Glasfenstern. Unten im Haus ist nun seit ca. 2 Jahren ein Anwalt mit seiner Kanzlei drin. Dort befindet sich eine große Schaufensterscheibe.
Ich hab den Eindruck dass die Versicherung u.A. deshalb so hoch ist. Darf der Vermieter die Kosten dafür auf alle Parteien gleichermaßen umlegen?

Dasselbe gilt für die Grundsteuer, die merklich gestiegen ist. Obwohl ich mehrfach um gesonderte Abrechnung Gewerbe/Privat gebeten habe, wird das weiterhin so abgerechnet.
Ist das korrekt so?

Hallo Inertia_creeps,
über die Höhe der Versicherungbeiträge kann ich nichts sagen. Hier gilt, wie bei anderen Kosten auch, das Wirtschaftlichkeitsgebot des Vermieters/Verwalters. Er muß also günstig wirtschaften, ggf. Preise vergleichen etc.
In einem gemischt geutzten Gebäude (Wohn- und Gewerbezwecke) sind die auf den Geschäftsraum entfallenden verbrauchsabhängigen Betriebskosten durch besondere Meßeinrichtungen oder Vorkehrungen vorweg zu erfasssen. So urteilten die AG Wiesbaden, Köln und Wedding.
In der Abrechnung selbst ist eine getrennte Erfassung nur dann nicht auszuweisen, wenn sich für den Wohnungsmieter dadurch keine Mehrbelastung ergibt (BGH WuM 2006, 200).
In Ihrem Fall mit der Mischnutzung kann m. E. die Glasversicherung nicht einfach über die qm umgelegt werden.
Sie sollten die Betriebskostenabrechnungsunterlagen dahingehend überprüfen, ob die Schaufensterscheibe als besonderes Risiko versichert ist (Sie haben das Recht, die Unterlagen einzusehen). Wenn das der Fall ist, sind m. E. diese Kosten der Gewerbeeinheit zuzuordnen.
Zu der Umlegung der Grundsteuer kann ich nichts sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Alle diese Versicherungen sind ok, wenn im Mietvertrag z.B. Quadratmeter als Anrechungsmassstab steht. Dito für Grundsteuer: die wird durch die Stadt/Gemeinde erhöht, das macht nicht der Vermieter!! Wieder Masstab ist der Mietvertrag: qm??
Der Umlagemass-Stab steht im Mietvertrag: mal lesen!!! Meist wird qm genommen.
Die Versicherung ist meist nicht für Glas die qm der Scheiben, sondern die Miete (anteilig).
Der Vermieter muss nicht gesondert abrechnen, ggf. nur für Müll, wenn z.B. übermässig Gewerbemüll anfällt.
Wenn das nach qm aufgeteilt ist, ist das ok. Ggf. können Sie ihre qm nachmessen (mach DIN!!).

Hallo, danke für die Antworten.
In meinem Mietvertrag steht leider gar kein Umlageschlüssel. Der ändert sich von Jahr zu Jahr, je nachdem wer die NK-Abrechnung erstellt hat.

Ich finde den Betrag für die Versicherungen einfach extrem hoch. Ich kenne niemanden der auch nur ansatzweise eine solch hohe Summe für Versicherungen in seiner NK-Abrechnung stehen hat. Ist ja nicht so dass es sich um besonders hochwertige Verglasung handelt - im Gegenteil - es sind lediglich einfach verglaste Holzfenster.

Muss aber. Wenn kein Verteileschlüssel genanntist,darf auch nicht abgeechnet werden! Die NK Abrechung ist nichtig!!! Ihr Glück!
Sie können sich die Rechung der Versicherung ansehen (Kamera zum Vermieter mitnehmen und alles fotografieen!! Ist ihr Recht!!) , ggf. den Vertrag! und den Vermieter auffordern, wirtschaftlich zu handeln!

Hallo,
selbstverständlich sollte hier zwischen Gewerbe- + Wohnraum getrennt werden. Bei der Versicherung könnte dies ins Gewicht fallen, bei der Grundsteuer eher nicht.
Legen sie schriftlich Widerpruch gegen die Abrechnung ein und fordern sie gleichzeitig Einsicht in die Belege. Hier können sie dann sehen, ob gegenüber der Versicherung überhaupt Mischraum mitgeteilt wurde und wenn ja, wie sich die Kosten verteilen.
L.G. Jihet