… zentrale Punkt Der Versicherer leistet Entschädigung bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten. Wenn man aber eine Reise bei Buchung bezahlt wie auf den meisten Billigflugportalen schuldet der Versicherte niemandem etwas. Er hat ja schon gezahlt. Wie ist das zu interpretieren? Warum funktionniert der Vertrag trotzdem (ich vermute, das ist eine Standardformulierung, die in allen Verträgen so steht)? Nur aus Kulanz und Gewohnheitspraxis oder ist das juristisch wasserdicht?
Sie haben doch geschrieben: Die Versicherung leitet die Rücktrittskosten. Wenn Sie die Reise nicht antreten, wird der Reisepreis abzüglich der Rücktrittskosten von dem Unternehmen erstattet. Die Rücktrittskosten gehen zu Lasten der Versicherung.
Hallo verehrter User,
Sie sollten sich mit Rechtsfragen generell an einen Fachanwalt wenden.
Hinweis:
Offizielle Korrespondenz jeglicher Art generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
Gruß USKO
Ich bin dabei die Versicherung abzuschließen. Das heißt, es ist jetzt kein Ernstfall, aber ich würde halt gerne verstehen, was ich da abschließe.
Inzwischen habe ich den Punkt gefunden, der eventuell eine Vorabzahlung decken könnte. Er steht ganz am Schluss bei „Ansprüche gegen Dritte: 1.Steht dem Versicherten ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten [Anm. des Fragestellenden: den Reiseveranstalter!?] zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.“
Sprich man hat dann Ersatzanspruch gegenüber dem Versicherer.
Blöderweise ist nirgends geregelt wann ein Ersatzanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter besteht.
Eine Reiserücktritsversicherung ist dafür da, dass wenn Du z.B. durch Krankheit oder einen Unfall Deine Reise nicht antreten kannst, Dir die Versicherung die Kosten die durch den Reiseabbruch entstehen ersetzt.
Sicherlich ist bei der einen oder anderen auch das kleingedruckte nicht zu vernachlässigen.
Am besten Du liest Dir die Versicherungsleistungen noch ein mal genau durch. Da ist genau aufgeführt wann die Versicherung in welchem Fall wofür leistet.
Gruß
xPashax
Hallo Herr Gutmann,
mit Reiserücktrittsversicherungen habe ich keine Erfahrungen. Ohne die Vertragsbedingungen zu kennen,
kann ich dazu keine Auskunft erteilen.
Am einfachsten wäre es, beim Vermittler nachfragen,
wo der Vertrag abgeschlossen wurde oder den Versicherer direkt zu kontaktieren.
Gruß Merger
Hallo,
wenn die Reise schon bezahlt ist und Du trittst die Reise nicht an, dann hat der Veranstalter das Recht, Dir seine Leerkosten in Rechnung zu stellen, max. bis zur Höhe Deiner bezahlten Reise und das Geld ist weg. Hast Du aber eine Versicherung abgeschlossen (Krankheit, Unfall etc.), dann zahlt Dir die Versicherung diese Ausfallkosten.
Gruß, Charly-Heinz
Hallo Benjamin
die Reiserücktrittsversicherung sichert alles ab ,auch wenn Du die reise nicht antreten kannst.Falls Du keine Versicherung abgeschlossen hast und es sich doch mal ergibt das Du nicht fliegen kannst besteht nur die Möglichkeit den Flug "aufzuheben"das heisst Du kannst ihn noch nutzen durch einen anderen Termin,aber zum gleichen Flugziel.Ich weis im moment nicht so Recht was Du erfahren möchtest ,natürlich ist die abgeschlossene Versicherung bindet für alle Beteiligten.ich hoffe die Antwort ist so richtig auf Deine Fragen .Liebe Grüsse und noch eine schöne Woche Tine
wenn die Reise aufgrund versicherter Gegebenheiten nicht angetreten werden kann, dann bekommt der Versicherte sein Geld zurück - schlicht und einfach
MfG
Dr.Schamberger
Diese Versicherungssparte ist mir aus der Praxis nicht bekannt. Für mich ist die Formulierung jedoch unproblematisch. Vertraglich geschuldet ist eben auch, was bereits gezahlt wurde. Es ist nicht von einer noch offenen Forderung die Rede. Im Leistungsfall übernimmt der Versicherer die geschuldete Leistung, nicht jedoch die Rückforderung zu diesem Zeitpunkt bereits gezahlter, aber nicht fälliger Leistung. Beispiel:
Voller Reisepreis gezahlt: 1.000,- €
Geschuldet be Rücktritt : 300,- €
Diesen Betrag erstattet der Versicherer, den Rest müssen Sie zurückfordern.
Sie sind der erste, der meine Frage verstanden hat, danke!
Praxisbeispiel
Ich buche einen Flug auf einem online-Portal, bei dem man sofort die komplette Summe von sagen wir 1000 Euro bezahlen muss.
Interpretation 1
Dann müssten die 1000Euro mit Ihren Worten eine „bereits gezahlte, aber nicht fällige Leistung“ sein, von der Sie sagen, dass sie der Versicherer nicht erstattet, richtig?
In dem Fall würde eine Reiserücktrittsversicherung gar nichts bringen.
Interpretation 2
Wenn es die Möglichkeit der Stornierung gibt (unabhängig von der Höhe der Stornokosten) kann ich bei Eintritt eines Versicherungsfalls stornieren, bekomme vom Reiseveranstalter die komplette Reisesumme zurück und muss dann Stornokosten zahlen (im schlechtesten Fall in Höhe der Reisesumme). Die Stornokosten sind dann „vertraglich geschuldete Rücktrittskosten“
Hm, ich glaube das mit Interpretation 2 passt, mein Denkfehler war wohl, dass ich Stornierungen immer als Teilrückerstattungen betrachtet habe und nicht als Vollrückerstattung gegen eine Stornogebühr.
Danke für die Hilfe
Benjamin