Moin!
- Gelbeseiten zur Hand nehmen.
- Firma für Professionelle Schimmelbeseitigung raus suchen.
- Anrufen, Sachlage klären und einen Termin vereinbaren.
Soweit passt das.
- Den Vermieter die Rechtliche Lage erklären und drauf
aufmerksam machen, das du ihm eine Rechnung einer von dir
beauftragten Firma schickst.
Bedenke dabei, dass der Vermieter eine Chance haben muss, zu reagieren. Sonst wird das nichts mit der Kostenübernahme, welche Du ohnehin ggf. einklagen musst, was wiederum Zeit und Geld kostet.
Die Ausrede falsch bzw.
unsachgemäß lüften, ist weit bekannt und die Vermieter
versuchen es immer wieder.
Vermutlich weil es meistens stimmt.
Man möge sich selbst dahingehend prüfen, ob man genügend heizt und jeden Tag 1-2 mal stoßlüftet.
Bei neueren, sehr gut isolierten gebäuden ist das immer wieder ein thema. In meinem 30 jahre alten Haus gab es niemals Schjimmel. In meiner früheren Wohnung bei mir auch nicht, beim Nachmieter nun schon.
Dennoch muss der Vermieter zeitnah informiert werden (jaja, auch der Mieter hat Pflichten…). Er muss dann auch zeitnah reagieren. Liegt ja auch in seinem Interesse, den Wert der Immobilie zu erhalten.
Kein Blatt vor den Mund nehmen.
Schließlich will man dich verarschen! Sollten deine Möbel
drunter leiden oder irgendwelche Privaten Schäden wegen des
Schimmels passiert sein, kannst du die ebenfalls reinigen
lassen und den Vermieter in Rechnung stellen.
Ich wäre hier wie gesagt vorsichtig. Wenn falsch gelüftet wird, kann durchaus auch der Vermieter vom mieter Schadenersatz verlangen.
Deshalb würde ich versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Ein Tip: in der Apotheke kann man sich für kleines Geld ein auf natürlichen, ungefährlichen Zutaten basierendes Spray mischen lassen, mit dem man Schimmel erst einmal behandeln kann.
Dann immer vernünftig lüften und das Problem ist mgölicherweise direkt erledigt.
Den Kampf mit dem vermieter aufzunehmen lohnt sich nur, wenn man auch Argumente hat. Ich als Vermieter würde bei dem von Tommy empfohlenen Vorgehen sofort an einen Anwalt übergeben und nur noch das tun, was ein Gericht entscheidet. Das dauert…
Gruß,
M.