In Mietwohnung Fenster zerbrochen mit Folgeschaden

Ein Luftzug hat das offengelassene Fenster in einer Mietwohnung zugeschlagen und dadurch ist die Scheibe zerbrochen. Durch den Aufprall auf den Fensterrahmen ist auch der Holzrahmen des doppelglasigen Fensterflügels verzogen worden, sodass das Fenster nur noch sehr schwer schließt. Die Scherben und Glasplatten, die sich lösten, vielen in das Zimmer und auch nach außen. Ca. 3,50m unter dem Fenster stand ein Transporter. Die Glasplatten fielen auf den Transporter und beschädigte diesen.
Meine Frage ist, haftet die Haftpflichtversciherung für den kompletten Schaden oder evtl. nur für den Schaden am Transporter? Oder muß die Gebäudeversicherung des Vermieters dafür aufkommen?

Danke für euere Antworten.

Hallo,

unverbindlich würde ich dazu sagen, dass außer dem Glasschaden diese Sache über die Privathaftpflicht gedeckt sein sollte. Glasschäden sind, soweit man sich anderweitig dagegen versichern kann (für die selbstgenutzte Wohnung kann man dies anhand einer Glasversicherung), in der PHV i.d.R. nicht mitversichert. In wieweit der Fensterrahmen zum Glas gehört oder nicht wage ich von hier nicht zu beurteilen. Die Frage wäre evtl. ob es das Glas überhaupt ohne den Fensterrahmen gibt. Bin selbst auf weitere Antworten gespannt

Michael

Meine Frage ist, haftet die Haftpflichtversciherung für den
kompletten Schaden oder evtl. nur für den Schaden am Transporter?

Für den Schaden am Transporter auf jeden Fall. Ob das Fenster mitversichert ist, hängt davon ab ob die Haftpflicht Mietsachschäden mit abdeckt. Das steht im Versicherungschein. Ansonsten wäre eine Haushaltsglasversicherung in Anspruch zu nehmen.

Oder muß die Gebäudeversicherung des Vermieters
dafür aufkommen?

Die hat damit gar nichts zu tun.

Hallo,

Meine Frage ist, haftet die Haftpflichtversciherung für den
kompletten Schaden oder evtl. nur für den Schaden am Transporter?

Für den Schaden am Transporter auf jeden Fall. Ob das Fenster
mitversichert ist, hängt davon ab ob die Haftpflicht
Mietsachschäden

Mietsachschäden sind Standart in der PHV, nur werden Glasschäden, soweit man sich anderweitig dagegegen versichern kann, explizid ausgeschlossen. Zumindest sind mir noch keine anderslautende BBR untergekommen.

Gruß
Michael

mit abdeckt. Das steht im Versicherungschein.
Ansonsten wäre eine Haushaltsglasversicherung in Anspruch zu
nehmen.

Oder muß die Gebäudeversicherung des Vermieters
dafür aufkommen?

Die hat damit gar nichts zu tun.