In Nebenkosten kein TV Anschluß vorhanden ?

Hallo,

ein Mieter mietet eine Wohnung. Bei der Besichtigung wurde auf Nachfrage des Mieters daraufhingewiesen das ein Kabel TV Anschluss vorhanden ist.

Nun wurde der Mietvertrag unterschrieben. Der Mieter merkt das unter den Einzelpunkten der Nebenkosten KEIN TV Anschluss aufgeführt ist ( also in NK nicht enthalten ).

Nach Rücksprache mit Vermieter muss der Mieter dies selbst in Auftrag geben. Es war lediglich von der Möglichkeit die Rede Kabel TV zu empfangen. Somit entstehen monatliche Zusatzkosten für TV von 20 Euro.

Muss sowas normalerweise von den NK abgedeckt sein ? Und nicht im Nachhinein als Zusatzkosten für den Mieter ?

Da die NK schon recht hoch sind, würde der Mieter hier gern was dagegen tun und dem Vermieter gute Argumente vorbringen ?

Gruß

Hallo,

die Zahlung von Betriebskosten muss mietvertraglich erst einmal vereinbart sein.

Wurden diese nicht einzeln genannt, sondern pauschal auf http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html verwiesen, dann sind (vgl. 15a) die mtl. Grundgebühren für das Vorhalten des Kabel anschlusses in den Nebenkosten enthalten.

Gruß
vdmaster

Ist hier in meiner Stadt eigentlich völlig normal. Vom Vermieter heißt es immer dass ein Kabelanschluss vorhanden ist, für die Bereitstellung man aber selber aufkommen muss. Man persönlich hat also einen Vertrag beim Ortsüblichen Kabelanbieder.

Hallo

Da die NK schon recht hoch sind, würde der Mieter hier gern was dagegen tun und dem Vermieter gute Argumente vorbringen ?

Hier lassen sich die gewünschten Argumente nicht aus dem Hut zaubern.

Der zugesagte Kabel-TV-Anschluss ist doch vorhanden und mit der Miete abgegolten … vergleichbar mit Telefonanschluss, Stromanschluss.

Und ebenso muss der Nutzer die anfallenden Gebühren direkt an seinen Versorger zahlen, wenn er Leistungen über die vorhandenen Anschlüsse aus dem Netz entnimmt.

Grüsse Rudi