Liebe www ler,
ich weiß das dies immer weider streitthema ist, und wahrscheinlich schon hundertmal gefragt wurde, aber ich habe ein problem mit meiner nebenkostenabrechnung und noch keine lösung finden können.
ich habe meine NK abrechnung erhalten und folgene punkte werden aufgeführt:
gebäudeversicherung: 44,84 euro
haftpflichtversicherung:6,77 euro
glasversicherung: 7,62 euro
im mietvertrag steht das u.a. das als betriebskosten zählt:
die kosten der sach- und haftpflichtversicherung, einschl. glasversicherung für isolierverglaste fenster
Heute war ich beim mietersprechtag unseres vermieters und habe der trude gesagt, ich bin mit der gebäudeversicherung und der glasversicherung nicht einverstanden.
Das ich eine gebäudeversicherung zahlen muss, steht nicht in meinem Mietvertrag. im internet habe ich gefunden, das diese aber explizit im mietvertrag aufgeführt sein muss.
und die glasversicherung ist in der haftpflicht schon dabei, es steht ja im mietvertrag EINSCHLIEßLICH, nicht zuzüglich. das waren meine argumente.
ihre sicht war die, das ich mich wegen der begrifflichkeit " einschließlich" nicht darauf berufen könnte, und die glasversicherung müsse nunmal extra gezahlt werden.
und die gebäudeversicherung wäre doch das gleiche wie die sachversicherung, daher ist die unabhängig von der haftpflicht aufgeführt.
im internet steht nun wieder bei der definition für die sach- und haftpflichtversicherung, das da die kosten für die gebäudeversicherung dazugehören.
meine frage, ist es da rechtens, 3 positionen extra aufzulisten, wo doch alle zu einer versicherung gehören?
ich sehe ein, das ich die haftpflichtversicherung zahlen muss, so steht es auch in meinem mietvertrag. wenn ich nun aber glas und gebäudeversicherung zusätzlich zahlen muss, obwohl die zur haftpflicht dazu gehören, bezahle ich ja 3 mal für die gleiche versicherung.
bitte, kann mir da jemand helfen? wäre auch über paragraphen und rechtsgrundlagen dankbar, die eure aussagen unterstützen, da die nun einen anwalt einschalten will, um die " begrifflichkeiten zu klären". da könnte ich auf gesetzen basierende gegenargumente gebrauchen.
danke im voraus
Katjes
Sie müssen als Mieter anteilmässig die Gebäude- und
grundstückhaftpflicht bezahlen, aber keine Glasversicherung noch extra!! Will der Vermieter das nicht einsehen, Rechtsanwalt oder Mieterverein einschalten!
Also ganz falsch:
die Hapftpflichtversicherung (Eigentümer Hapftplficht) zahlt NUR der Vermieter, kann er auch nicht umlegen.
einschlieslich heist: die Versicherung ist in den NK und wäre auch gleich, wenn da stände: zuzüglich.
Gebäudevers. ist Feuer,Wasser Sturm, Elementar (für Lawienen, Erdbeben, Überschwemmung…)
Glas ist auch umlagefähig, wenn im Vertrag vereinbart, dafür brauchen Sie in der Hausratversicherung dies dann nicht mehr versichern.
Es muss die Art der NK (heist richtig Betriebskosten) als auch der Verteilerschlüssl genaannt werden.
wenn es heist, es ist einschl. dann ist dies in der VORAUSZAHLUNG drin, und wird genau dann abgerechnet, mehr oder weniger. Auch hwenn steht, zusätzlich, kann das abgerechnet werden.
Nur die Haushaftpflicht würde ich nicht bezahlen! die geht nur dem Vermieter was an, auch wenn die das so im Vertrag geschriben haben.
Der Vermieter zahlt ja auch meine Privat-Hapftpflicht nicht.
gemäß § 2 Betriebskostenverordnung (Ziffer 13) gehören zu den Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
die Gebäudeversicherung (Feuer, Sturm etc.),
die Glasversicherung,
die Haftpflichtversicherung für das Gebäude usw.
Demnach halte ich die Abrechnung grundsätzlich für richtig. Sie ist präziser als die Formulierung im Mietvertrag. Der Vermieter hätte es sich m. E. leichter machen können und in der Abrechnung nur die allgemeine Position „Versicherungen“ mit der Summe der drei Positionen nennen können. Sie zahlen nicht dreimal für die gleiche Versicherung, sondern für drei Einzelversicherungen unter der Überschrift „Sach- und Haftpflichtversicherung“.
Die Formulierung „einschließlich“ ist sicher etwas mißverständlich, bezieht sich meines Erachtens hier aber darauf, daß die Glasversicherung zusätzlich zu den anderen Versicherungen zählen soll, da sie von den anderen Versicherungen nicht abgedeckt ist.
Ich rate Ihnen, die Prüfung durch den Vermieter abzuwarten und keinen juristischen Streit zu suchen. Es finden sich zwar für alle Streitigkeiten Rechtsanwälte, aber ich halte einen Streit für aussichtslos (ich bin kein Jurist !!!).
Hallo!
Zu den Sachversicherungen zählen u.a. auch die Glasversicherung. Es ist richtig, dass alle Versicherungen einzeln aufgeführt werden, denn sonst wären sie nicht belegbar.
Die Begrifflichkeit wird hier falsch von Ihnen verstanden.
L.G.