In Österreich: Vorfahrt nicht ausgeschildert ?

Hi.

Neulich war ich in Österreich durch einige Dörfer gefahren.
An vielen kleinen Dorfkreuzungen (ohne Ampel) hielt ich stets Ausschau,
ob meine ‚Hauptstraße‘ Vorfahrt hat, oder ob „rechts vor links“ gilt.
Aus Deutschland bin ich es gewohnt, dass entweder ein Vorfahrtsschild
(bzw. ein Vorfahrt-achten-Schild) aufgestellt ist oder, wenn kein
Schild steht, dass dann „rechts vor links“ gilt.

In den österreichischen Dörfern war jedoch immer wieder KEIN (Vorfahrts-)Schild aufgestellt,
wodurch ich auf eine „Rechts vor links“-Situation schloss.
Als ich mich aber abbremsend der Einmündung näherte,
sah ich, dass jene von rechts kommende Straße ein „Vorfahrt-achten-Schild“ hatte! Ergo musste ich Vorfahrt haben, also doch KEIN „rechts vor links“!
Beim ersten Mal dachte ich, ich hätte nur mein Vorfahrtsschild
übersehen, aber die Situation kam immer wieder vor.

Meine Frage: Ist das so in Österreich üblich?
Gibt es dort abweichende Regeln als wie in Deutschland…?

Warren, der etwas verweirrt ist.

Warren

Moin,

Neulich war ich …

FAQ:1129

Aus Deutschland bin ich es gewohnt, dass entweder ein
Vorfahrtsschild
(bzw. ein Vorfahrt-achten-Schild) aufgestellt ist oder, wenn
kein
Schild steht, dass dann „rechts vor links“ gilt.

Komische Gewohnheit - denn das stimmt so natürlich nicht! Ein Vorfahrtstraßenschild muss nicht wiederholt werden. Trotzdem gilt kein „rechts vor links“.

Meine Frage: Ist das so in Österreich üblich?

Das ist auch in Deutschland so üblich.

Grüße vor der Löschung,
-Efchen

FAQ:1129

Hi,

nö, ist keine Rechtsfrage

Komische Gewohnheit - denn das stimmt so natürlich nicht! Ein
Vorfahrtstraßenschild muss nicht wiederholt werden. Trotzdem
gilt kein „rechts vor links“.

In Östereich wohl nicht, in Ungarn wohl auch nicht, in good old Germany schon, denn das sagt die beliebte StVO zu den Zeichen 306

_Zeichen 306

Vorfahrtstraße
Es steht am Anfang der Vorfahrtstraße und wird an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt. Es steht vor, auf oder hinter der Kreuzung oder Einmündung. Es gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren!“, 206 „Halt! Vorfahrt gewähren!“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“. Außerhalb geschlossener Ortschaften verbietet es bis dorthin das Parken (§ 12 Abs. 2) auf der Fahrbahn._

Das ist auch in Deutschland so üblich.

Nö, Du hättest recht wenn die StVO nicht zwingend die Wiederholung vorschreiben würde.

Da gibt es nur eine Regel mit kleinen Straßen die in Hauptverkehrsstraßen außerorts einmünden.

Grüße vor der Löschung,

Nix mit löschen :wink:

Q-Gruß

2 Like

Hallo!

Das ist deswegen so, weil nicht jede Straße, die an einer Kreuzung Vorrang hat, eine Vorrangstraße ist. Das ist auch nicht notwendig, denn das Schild „Vorrang geben“ sowie "Halt (so heißt die Stoptafel in der StVO), sind auch von hinten erkennbar.

Das Schild Vorrangstraße steht nur auf Straßen, die Vorrangstraßen sind, d.h. dieses Schild steht, wenn die Straße auf allen weiteren Kreuzungen Vorrang hat und es muss nicht wiederholt werden. Auch andere Folgen hat die Qualifikation als Vorrangstraße, denn dann ist das Links-Zufahren, das Umkehren im Ortsgebiet außerhalb geregelter Kreuzungen und das Parken in der Nacht außerhalb des Ortsgebiets verboten. Letztere Regelungen kennt auch bei uns kein Mensch, stehen aber so in der StVO.

Gruß
Tom