Hallo,
mein Arbeitgeber ermöglicht mir, 195 Euro meines Monatsgehalts per Entgeltumwandlung in die ERGO Pensionskasse einzuzahlen. Jetzt habe ich aber im Formular einen Pferdefuß entdeckt. In der Passage, in der es um die Beitragsfreistellung (z.B. in Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel) geht, steht, dass in der Anfangszeit der Versicherung wegen der Verrechnung der Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren keine beitragsfreie Rente vorhanden ist. Auch danach stünde nicht unbedingt ein Beitrag in Höhe der Summe der eingezahlten Beiträge für die Bildung der beitragsfreien Rente zur Verfügung.
Wie lange muss man denn einzahlen, bis man mindestens den Betrag herausbekommt, den man eingezahlt hat? Die Abschlusskosten werden auf die ersten 5 Jahre verteilt. Meine Befürchtung ist, dass man bei einer Kündigung nach beispielsweise 2 Jahren weniger herausbekommt als man eingezahlt hat. Dann nützt einem auch der Steuervorteil der Entgeltumwandlung im Endeffekt nichts.
Beispiel: Die Abschluss- und Vertriebskosten betragen 2.053,31 Euro, die auf die ersten 5 Jahre verteilt werden. Der Beitrag beträgt 195 Euro monatlich. Wenn man den Vertrag nach einem Jahr beitragsfrei stellt oder kündigt, hat man doch kaum etwas angespart, oder?
Sonstige Daten: Leistung bei Rentenbeginn: lebenslange monatliche Altersrente zum 01.09.2040 - garantiert 318,27 EUR oder einmalige Kapitalabfindung zum 01.09.2040 statt lebenslanger Altersrente - garantiert 89.300,00 EUR
Viele Grüße
Tanja