In Pensionskasse einzahlen oder nicht?

Hallo,

mein Arbeitgeber ermöglicht mir, 195 Euro meines Monatsgehalts per Entgeltumwandlung in die ERGO Pensionskasse einzuzahlen. Jetzt habe ich aber im Formular einen Pferdefuß entdeckt. In der Passage, in der es um die Beitragsfreistellung (z.B. in Zusammenhang mit einem Arbeitgeberwechsel) geht, steht, dass in der Anfangszeit der Versicherung wegen der Verrechnung der Abschlusskosten nach dem Zillmerverfahren keine beitragsfreie Rente vorhanden ist. Auch danach stünde nicht unbedingt ein Beitrag in Höhe der Summe der eingezahlten Beiträge für die Bildung der beitragsfreien Rente zur Verfügung.

Wie lange muss man denn einzahlen, bis man mindestens den Betrag herausbekommt, den man eingezahlt hat? Die Abschlusskosten werden auf die ersten 5 Jahre verteilt. Meine Befürchtung ist, dass man bei einer Kündigung nach beispielsweise 2 Jahren weniger herausbekommt als man eingezahlt hat. Dann nützt einem auch der Steuervorteil der Entgeltumwandlung im Endeffekt nichts.

Beispiel: Die Abschluss- und Vertriebskosten betragen 2.053,31 Euro, die auf die ersten 5 Jahre verteilt werden. Der Beitrag beträgt 195 Euro monatlich. Wenn man den Vertrag nach einem Jahr beitragsfrei stellt oder kündigt, hat man doch kaum etwas angespart, oder?

Sonstige Daten: Leistung bei Rentenbeginn: lebenslange monatliche Altersrente zum 01.09.2040 - garantiert 318,27 EUR oder einmalige Kapitalabfindung zum 01.09.2040 statt lebenslanger Altersrente - garantiert 89.300,00 EUR

Viele Grüße
Tanja

Alles richtig, das ist aber bei allen Lebens- und Rentenvesicherungen so oder ähnlich, nicht nur bei ergo. Bei privaten Verträgen dürften die Kosten noch höher sein.

Kann man selbst weiterzahlen, wenn man aus dem Betrieb ausscheidet ?

Kann man selbst weiterzahlen, wenn man aus dem Betrieb
ausscheidet ?

Ja, das ist aber nicht sinnvoll, weil man dann keine Steuern und Sozialabgaben spart. Der BAV-Berater meinte, man könnte bei einem Arbeitgeberwechsel das angesparte Kapital mitnehmen und auf einen anderen BAV-Vertrag übertragen lassen. Aber wie viel ist das, wenn man z.B. nach einem Jahr den Vertrag beitragsfrei stellt? Werden dann die Kosten für die ersten 5 Jahre komplett vom Beitrag des ersten Jahres abgezogen?

Viele Grüße
Tanja

Hallo,

eine Pensionskasse ist eine Altersvorsorge und die ist nunmal langfristig angelegt. Deswegen macht es keinen Sinn, darüber nachzudenken, was in den ersten 5 Jahren alles schiefgehen kann. Die Konsequenz wäre nämlich, dass Du gar keine eigenen Altersvorsorge ansparst. Ob Du das willst ?

Ob die Ergo Pensionskasse die richtige Altersvorsorge für Dich ist, ist eine andere Frage. Gerade nach den letzten Berichten über deren Vertriebspraxis bei den Riesterrenten würde ich bei dieser Firma sehr genau hinsehen.

Falls die Firma keinen anderen Anbieter für die bAV zuläßt (was sie darf), wäre ein Riestervertrag eine Alternative.

Fazit: Informieren und vergleichen, vergleichen, vergleichen.

Gruß

Nordlicht

Hallo!

eine Pensionskasse ist eine Altersvorsorge und die ist nunmal
langfristig angelegt. Deswegen macht es keinen Sinn, darüber
nachzudenken, was in den ersten 5 Jahren alles schiefgehen
kann. Die Konsequenz wäre nämlich, dass Du gar keine eigenen
Altersvorsorge ansparst. Ob Du das willst ?

Nein, aber ich würde mich schon ärgern, wenn ich wegen einem Arbeitsplatzwechsel den Vertrag beitragsfrei stellen würde und dann durch die Abschlusskosten-Verteilung auf die ersten 5 Jahre Geld verliere.

Ob die Ergo Pensionskasse die richtige Altersvorsorge für Dich
ist, ist eine andere Frage. Gerade nach den letzten Berichten
über deren Vertriebspraxis bei den Riesterrenten würde ich bei
dieser Firma sehr genau hinsehen.

Falls die Firma keinen anderen Anbieter für die bAV zuläßt
(was sie darf), wäre ein Riestervertrag eine Alternative.

Die Firma bietet die BAV nur über die Ergo Pensionskasse an. Es gibt einen Arbeitgeberzuschuss von 10% zum Beitrag und man hat durch die Pensionskasse ja weniger Sozialabgaben.

Eine Riester-Renter habe ich schon vor einingen Jahren abgeschlossen (DWS Fondssparplan).

Viele Grüße
Tanja

Nein, aber ich würde mich schon ärgern, wenn ich wegen einem
Arbeitsplatzwechsel den Vertrag beitragsfrei stellen würde und
dann durch die Abschlusskosten-Verteilung auf die ersten 5 Jahre Geld verliere.

Das Arbeitsplatzrisiko kann Dir keiner nehmen. Allerdings mut Du bei einem Job-Wechsel nicht beitragsfrei stellen, Du kannst auch auf den neuen AG übertragen.