Hallo,
ich habe eine dringende Frage. Seit Oktober bin ich in einem Unternehmen tätig. Am 01. Dezember erlitt ich ein Arbeitsunfall. Mein Arzt schrieb mich für 3 Wochen krank (zum Auskurrieren). Nun habe ich in meiner 1. Krankheitswoche eine Kündigung erhalten (in der Probezeit). Was ich soweit ich weiss, auch rechtens ist, da man doch ohne Grund gekündigt werden kann. Aber wie ist das mit der Bezahlung? Jetzt bin ich zwar krankgeschrieben und auch gekündigt. Bin aber noch 2 Wochen krank… Zahlt das auch die Berufsgenossenschaft und wenn wieviel? Was ist wenn ich noch länger krankgeschireben werde?
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten…
MfG. Varga