In Rechnungstellung von Handwerkszeug?

Hallo,
gesetzt den Fall ich beauftrage eine Sanitärfirma bei mir eine Rohrreinigung durchzuführen, ist es dann üblich Handwerkszeug, in diesem Falle würde es sich um eine ‚elektrische Feder‘ handeln, in Rechnung zu stellen?
Vielen Dank im Voraus

M.Bach

Hallo

Klar ist das legitim und ok.
Spezialwerkzeug kostet eine ganze Menge Geld, sowie Verschleißteile durch den täglichen Kundeneinsatz oder etwaige Wartungsintervalle.

Gerät wurde eingesetzt, Fehler bzw. Ursache mit Sicherheit behoben und Kunde kann froh darüber sein.

Gruß
Nelsont

Hallo,
ich finde es nur ein wenig befremdlich, schließlich benutzt die KFZ-Werkstatt auch teures Gerät, das verschleißt. Ich frage mich, was wir sagen würden, wenn auf der Rechnung neben den Lohn- und Materialkosten plötzlich die Abnutzungskosten der Hebebühne, des Drehmomentschlüssels usw. erschienen???

Gruß
Manfred

Da schmeiß ich mich ja weg! Schon mal überlegt, woher die Arbeitspauschalen in der KFZ - Branche kommen? Wenn das Wechseln der Bremsbeläge, wozu ich ohne Bühne und Spezialwerkzeug ca. 1 Std brauche, dann ohne Material 150 € kostet? Ihr könnt euch in Einem sicher sein: Material, Werkzeug, sonstiges Zubehör BEZAHLT DER KUNDE! Der ist nämlich der einzige, der Geld in den Betrieb bringt. Alles wird umgelegt, ob jetzt direkt auf den Kostenverursacher ( den Kunden, bei dem das Werkzeug eingesetzt wird) oder die Allgemeinheit ( siehe KFZ - Werkstatt) wie Blauäugig muß man denn sein?..

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Moin,

Ich
frage mich, was wir sagen würden, wenn auf der Rechnung neben
den Lohn- und Materialkosten plötzlich die Abnutzungskosten
der Hebebühne, des Drehmomentschlüssels usw. erschienen???

ich fänd das gut.
So gibt es eine undifferenzierte Rechnung.
Zahlen tust Du den Verschleiß aber auf jeden fall, ob man es Dir jetzt explizit sagt, oder eben nicht.

Geschenkt jibbet nischts!

Gandalf

Hallo,
nein, ueblich ist es nicht und ich kenne keine der das tun wuerde. Verschleiss von Werkzeugen sollte eigentlich die pauschale Reparaturkosten enthalten oder es sind seine allgemeine Betriebskosten. Wenn der Handwerker das tut und es extra erwaehnt, dann sollte er dann das unbrauchbare Werkzeug dir zurueckgeben, es ist das gleiche als ob du es gekauft und dafuer bezahlt hast, es ist nunmehr dein Eigentum, und er darf es nicht nochmals anderswo verwenden. Wenn er das tut, dann soll er dir eine Miete dafuer zahlen.

Moin,

Wenn der Handwerker das tut und es
extra erwaehnt, dann sollte er dann das unbrauchbare Werkzeug
dir zurueckgeben,

es ist eine nicht unübliche Abrechnungspraxis.
Sollte vorher aber vereinbart werden.
Von meinem Heizungsbauer wurde z.B. für seine überlangen Bohrer pro Bohrung ein bestimmter Betrag angesetzt, weil die Dinger nur x Bohrungen mitmachen.
Das ‚normale‘ Werkzeug wurde nicht seperat berechnet, dazu gehörten dann auch seine normal langen Bohrer.

Gandalf

Dann sollte man den ueberlangen Bohrer, oder in unserem Fall die ‚elektrische Feder‘, dem Kunden uebergeben zusammen mit der Originalverpackung. Aber das geschieht nie. Ich denke das ist eher ein Trick Kunden zu verarschen. Man macht den kleinsten Angebot excl. Material, Ersatzteile etc, und spaetter ergibt sich, das war das teuerste Angebot. Dazunoch, der Fachwerker kauft sich diese Werkzeuge billiger als der Kunde, kann noch die Mehrwertsteuer umsetzen, und verkauft dann die selben Werkzeuge zum teuersten Preis incl. Mehrwertsteuer an mehrere Kunden. Deswegen ist diese Praxis ethisch nicht erlaubt.

Moin,

Dann sollte man den ueberlangen Bohrer, oder in unserem Fall
die ‚elektrische Feder‘, dem Kunden uebergeben

warum?
Wenn so ein Bohrer z.B. 200,- € kostet und für 200 Bohrungen gut ist (nur so als einfaches Rechenbeispiel) stellt mir der Handwerker für zehn Bohrungen zehn € in Rechnung. Wenn das vorher geklärt ist, wo ist das Problem?
Das ist doch eine Sonderleistung.

Gandalf

Hallo,

…ist es dann üblich Handwerkszeug,
in diesem Falle würde es sich um eine ‚elektrische Feder‘
handeln, in Rechnung zu stellen?

Ja und Nein.

Grundsätzlich eine Frage der Kalkulation:
Manche ermitteln ihre Kosten für Verbrauchsmaterialien aus dem Vorjahr, in Bezug auf Umsatz oder sonstigen Zahlen, und legen sie auf z.B. den Stundensatz um (in der Hoffnung, dass der geplante Umsatz eintrifft).
Andere berechnen die anteiligen Kosten einfach separat, bei einem niedrigeren Stundensatz (auch sie benötigen den geplanten Umsatz).

Entscheidend für den Kunden: Es sollte im Vorfeld Klarheit bestehen.

Entscheidend für den Handwerker: Die Nachkalkulation und Umlage/Abrechnungsart daraus sollte sicher sein (Pleite oder nicht).

Grüße
Tommy