Problem bei der Steuererklärung. Ich bin Beamter und seit Anfang des letzten Jahres abgeordnet. Ich bekomme deshalb Trennungsgeld, da ich jeden Tag zurück nach Hause fahre. Das Trennungsgeld wird zu ein Drittel versteuert.
Meine Frage jetzt, kann ich die Kilometer zu meiner abgeordneten Arbeitsstätte trotzdem bei der Steuer angeben?
Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung sind auch die Felder 17 und 18 nicht eingetragen.
Ich danke für die Antworten. Ich finde einfach nichts passendes im Internet.
Hallo,
denke nein, denn dafür gibts Trrennungsgeld.
Da aber Vater Staat seine Mitarbeiter stets bevorziugt gegenüber den nicht Staatsbediensteten würde ich versuchen die km einzutragen. Mehr als nicht anerkennen geht ja nicht.
Gruss Hermann
mir ist auch nichts Gegenteiliges bekannt: Sie können also auch in Ihrem Fall die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte mit der Pendlerpauschale im Sinne des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG als steuerfreie Aufwendungen ansetzen.
Hallo Klein_SuZie,
da kann ich leider nicht helfen. Ich nehme aber an, dass es entweder Trennungs- oder Fahrgeld gibt. Aber es ist (wie gesagt)nur eine Vermutung.
Viele Grüße Sylke
das trennungsgeld ist für die trennung. die fahrten sind etwas ganz anderes. also alles angeben (sowohl die kosten als auch die ausgleichszahlunge), das fa wird das schon entsprechend „verrechnen“.