In Thüringen laut Gesetz 2 freie Samstage im Handel

Sehr geehrte Damen & Herren,  

ich habe vor einiger Zeit gelesen dass es in Thüringen gesetzlich geregelt ist, dass Beschäftigten im Einzelhandel 2 freie Samstage im Monat zustehen.
Ich arbeite seit 20 Jahren im Einzelhandel ( Firma mit ca. 270 Filialen ) in Thüringen & obwohl meine Chefin mit dem Gesetz vertraut ist, bekomme ich nur maximal einen Samstag im Monat frei.  
Meine Frage ist, ob dass gerechtfertigt ist ?
Oder wenn nicht, wie bzw. wo kann ich mich hin wenden ?   
Über eine Antwort ihrerseits wäre ich sehr dankbar !  

Vielen, lieben Dank !

Moin,

Meine Frage ist, ob dass gerechtfertigt ist ?

Wegen FAQ1129 nur

Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) §12

Gruß

TET