Sehr geehrte Damen & Herren,
ich habe vor einiger Zeit gelesen dass es in Thüringen gesetzlich geregelt ist, dass Beschäftigten im Einzelhandel 2 freie Samstage im Monat zustehen.
Ich arbeite seit 20 Jahren im Einzelhandel ( Firma mit ca. 270 Filialen ) in Thüringen & obwohl meine Chefin mit dem Gesetz vertraut ist, bekomme ich nur maximal einen Samstag im Monat frei.
Meine Frage ist, ob dass gerechtfertigt ist ?
Oder wenn nicht, wie bzw. wo kann ich mich hin wenden ?
Über eine Antwort ihrerseits wäre ich sehr dankbar !
Vielen, lieben Dank !