In Todesangst einen Hund erstochen

Hallo!

Ich habe da einemal eine Frage. Nehmen wir an, jemand, der sowieso bereits große Besorgnis hatte, wenn ein Hund in der Nähe war, wurde vor zwei Wochen gebissen. Damit ist, aus der Perspektive des Betroffenen, nun die Sorge vor den Tieren in reine Panik und Todesangst umgeschlagen.

Die Folge dieser Angst ist nun, dass diese Person nur noch mit einem Jagdmesser am Gürtel aus dem Haus geht. Zwar wechselt er bereits bei jedem Hund die Straßenseite, versucht so viel Abstand wie möglich zu halten, aber dennoch kam es diese Woche zu zwei Zwischenfällen.

Ein Hund, welcher dieser Person zu nahe kam, wurde weggetreten und ein anderer mit dem besagten Messer in den Hals gestochen. Diese Handlungen erfolgten nicht aus groben Hass, sondern nachdem die Besitzer auf die panische und lautstark artikulierte Bitte, den Hund sofort zurück zu rufen, keine Folge geleistet wurde. Es kam in beiden Fällen lediglich die Antwort: „Bleiben Sie ruhig. Der tut Ihnen nichts.“ bzw. inhaltlich identisch.

Jetzt liegen also zwei Strafanzeigen bei der Polizei und es ist nicht wirklich absehbar, dass diese Todesangst sich zeitnah beruhigen würde.

Müsste diese Person jetzt damit rechnen, in eine geschlossene Psychatrie eingewiesen zu werden? Dieses Verhalten, verursacht durch kaum in Worte zu fassende Angst, ist erst seit dem kürzlich Biss eines Hundes so stark ausgeprägt.

Man könnte wohl wirklich von einem „psychischen Schaden“ sprechen, der dadruch ausgelöst wurde. Wenn ein Hund auch nur in die Nähe dieser Person kommt, werden die Hände schwitzig, das Herz pocht, als würde es gleich aus der Brust springen und die Beine fühlen sich an, als würde man einen Sprint beabsichtigen.

Kann jemand vielleicht etwas dazu sagen, wie man mit einer solchen Gesamtsituation umgehen sollte?

Viele Grüße
Niko

Hallo,

sich sofort selbst in entsprechend fachärztliche Behandlung zu begeben, bevor ein Richter meint, diesbezüglich nachhelfen zu müssen, wäre auf jeden Fall angezeigt.

Gruß vom Wiz

Tach,

wenn „jemand“ schon so verstrahlt ist, dass er „nur noch mit einem Jagdmesser“ raus zu gehen wagt, gehört der hier schon schnellstens in fachkundige Behandlung.

Und dann gebe ich noch zu bedenken: es gibt Hundehalter, bei denen wäre „jemand“ dankbar wenn gaaaanz schnell die Polizei kommt und „jemand“ einweist, bevor „jemand“ dem Halter dieses Hundes in die Finger gerät. Das ist jetzt gaaaanz vorsichtig formuliert.

Also HURTIG freiwillig in Behandlung, bevor „jemand“ sein Jagdmesser nochmals gegen irgendwas Lebendiges richtet.

SomeOne