Angenommen, jemand will sich - statt selbst ein Unternehmen zu gründen - in ein Unternehmen einkaufen, welche Werte muss man dafür ansetzen, wenn es sich um eine Einzelunternehmung handelt?
Beispiel:
A führt eine Einzelunternehmung und will B als 50%igen Teilhaber aufnehmen (mit entsprechender Änderung der Unternehmensform). Das Unternehmen erwirtschaftete in den letzten drei Jahren durchschnittlich einen Umsatz von ca. 1,5 Mio Euro bei einem Gewinn nach Steuern von 100.000 Euro. Was hat B bei einem Einstieg zu zahlen? Die Hälfte des Umsatzes? Oder das acht- bis zwölffache des Gewinns geteilt durch 2 (diese Berechnung gemäß der KGV-Berechnung bei deutschen Aktiengesellschaften)?
das sind Hilfszahlen zur Bewertung, aber auch die Börse selbst hält sich nicht dran. Es gibt auch einen Unternehmenswert, der in der Bilanz steht, da zählt u.A. die Substanz wie Gebäude, Maschinen usw., auch das ist nicht verpflichtend - zu zahlen ist, was die Vorbesitzer verlangen, oder eben nicht. Dementsprechend ist das eine schwere Entscheidung, auch für Profis, siehe z. B. Bayernhypo und Hypovereinsbank. So 1 bis 2 Jahre später weiss man es besser.
Gruss Reinhard
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mit dieser Datenbasis ist der Unternehmenswert nicht bewertbar!
Bei Einzelunternehmen steckt im Gewinn noch der Unternehmerlohn, d.h. die vorweggenommenen Entnahmen auf den Gewinn.
100.000€ Gewinn hört sich ohne weitere Info gut an, es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Unternehmer 80.000€ entnommen hat, dann wäre der Gewinn im Sinne von Eigenkapitalmehrung gering und würde den anteiligen Kaufpreis enorm nach unten drücken.
Zur Bilanz ist nichts gesagt, es kann daher nichts zur vorhandenen Substanz gesagt werden, die neben dem reinen Ertragswert vermutlich mit in Kaufpreisermittlungen einfliessen wird.