In Urlaub während der Kurzarbeit ?

Liebe/-r Experte/-in,

vielleicht können Sie mir zu meiner Frage einen Rat geben:
Mein Arbeitgeber hat im Betrieb ab Januar 2011 Kurzarbeit 100% angeordnet (ohne eine Befristung anzugeben, nebenbei bemerkt).
Ich selber plane sowieso, im Februar Urlaub zu nehmen für eine Reise. Mein Chef hat bislang nicht auf meinen Urlaubsantrag reagiert (seit drei Wochen).

Ich sehe zwei Möglichkeiten:

  1. Ich fahre einfach in Urlaub ohne Absprache mit dem Chef, da ich ja während der Kurzarbeit „von der Arbeitspflicht befreit bin“. Geht das so einfach? Reicht es evtl. den Chef zu informieren ?
    Versicherungstechnisch in Ordnung?
  2. Die Firma will natürlich Kosten sparen, und die Leute nicht offiziell in Urlaub gehen lassen, da sie sonst ja normal bezahlt werden muessten (Ich vermute dass deswegen nicht auf meinen Urlaubsantrag reagiert wird). --> Sollte ich dann besser unbezahlten Urlaub beantragen, der für die Firma dann ebenso ohne Kosten wäre, und ich dann eben unbezahlt, aber „offiziell“ in Urlaub gehe?

Schön wäre, wenn Sie mir die beiden Möglichkeiten kommentieren könnte, besonders dahingehend ob ich einen Denkfehler habe. Gibt es weitere Möglichkeiten?

Vielen Dank

Sven

Hallo Sven,

zu 1. Urlaub: hier braucht es eine Genehmigung durch den Arbeitgeber. In einem Scheiben kann man Ihn zwingen zu einer Äusserung…in dem man eine Frist setzt von zwei Wochen zur Genehmigung des Urlaubs und schreibt gleichzeitig, dass wenn es keine Reaktion gibt dann gehen Sie davon aus das der Urlaub genehmigt ist.
zu 2. unbezahlter Urlaub, hier muss man auf seine Krankenversicherung achten, da der Arbeitgeber und Sie in dieser Zeit keine Beiträge bezahlt. Kleiner Trick:nicht einen ganzen Kalendermonat in Urlaub gehen (also nicht vom 1.2. bis zum 28.2.11) sondern etwas verschoben, so werden in jedem Monat Beiträge bezahlt und man ist versichert!! Aber auch hier dem Arbeitgeber die Zeit mitteilen und für Einwendungen auf eine Frist z.B. 14 Tage hinweisen.
Ich kenne mich allerdings mit Regularien zum Kurzarbeitergeld nicht aus…
Gruss und guten Rutsch
Helmut

Hallo,

tut mir leid, aber mit Kurzarbeit kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Was ich aber auf keinen Fall machen würde, ohne Antwort meines Chefs in den Urlaub zu gehen.

Ich hoffe, andere Experten konnten besser helfen.

Gruß

Gute Abend Sven
eins Zuerst>> Du bist nicht Von der „Arbeitspflicht“> befreit in der Kurzarbeit

Sorry, hatte Weihnachtsurlaub!

Wenn Du von der Arbeitspflicht befreit bist, heißt das, Du kannst machen, was du willst. Allerdings solltest Du voerher wissen, wie lange Du befreit bist…
Versicherungstechnisch? Was meinst Du damit? Im Uralub bist Du nie über den Arbeitgeber versichert.
Unbezahlten Urlaub? Muss man sich leisten können. Und warum???
Also nachfragen, wie lange die Kurzarbeit 100% geht (der Arbeitgeber muss das beim Arbeitsamt beantragt haben und die machen nix ohne Zeitangabe!!!), wenn sie länger als der Urlaub geht, 3-Zeiler an den Chef: bin dann mal weg. Und dann schauen, was er draus macht. Zahlen oder laufen lassen. Ich tippe auf laufen lassen, dann kostet es nicht sein Geld…
Bei großen Bedenken deinerseits würde ich das Arbeitsamt fragen (und damit ggf. schlafende Hunde wecken).
Viel Erfolg!
Gruß
Brigitte

Liebe/-r Experte/-in,

vielleicht können Sie mir zu meiner Frage einen Rat geben:
Mein Arbeitgeber hat im Betrieb ab Januar 2011 Kurzarbeit 100%
angeordnet (ohne eine Befristung anzugeben, nebenbei bemerkt).
Ich selber plane sowieso, im Februar Urlaub zu nehmen für eine
Reise. Mein Chef hat bislang nicht auf meinen Urlaubsantrag
reagiert (seit drei Wochen).

Ich sehe zwei Möglichkeiten:

  1. Ich fahre einfach in Urlaub ohne Absprache mit dem Chef, da
    ich ja während der Kurzarbeit „von der Arbeitspflicht befreit
    bin“. Geht das so einfach? Reicht es evtl. den Chef zu
    informieren ?
    Versicherungstechnisch in Ordnung?
  2. Die Firma will natürlich Kosten sparen, und die Leute nicht
    offiziell in Urlaub gehen lassen, da sie sonst ja normal
    bezahlt werden muessten (Ich vermute dass deswegen nicht auf
    meinen Urlaubsantrag reagiert wird). --> Sollte ich dann
    besser unbezahlten Urlaub beantragen, der für die Firma dann
    ebenso ohne Kosten wäre, und ich dann eben unbezahlt, aber
    „offiziell“ in Urlaub gehe?

Schön wäre, wenn Sie mir die beiden Möglichkeiten kommentieren
könnte, besonders dahingehend ob ich einen Denkfehler habe.
Gibt es weitere Möglichkeiten?

Vielen Dank

Sven