Was ist richtig, beim Unterzeichnen von Verträgen das Dorf oder die Gemeinde (so wie sie auf dem Brief unter Ort steht) einzutragen?
Wer wird den Vertrag unterzeichnen ?
Was ist richtig, beim Unterzeichnen von Verträgen das Dorf
oder die Gemeinde (so wie sie auf dem Brief unter Ort steht)
einzutragen?
ein dorf ist also solches keine gebietskörperschaft des öffentlichen rechts und nicht rechtsfähig.
rechtsfähig ist dagegen die gemeinde als juristische person des öffentlichen rechts. wenn also diese in einem vertrag berechtigt/verpflichtet sein soll, dann sollte auch ihr vertreter für diese unterzeichnen.
Danke!
Hi
es geht doch sicher nicht darum, ob das Dorf handeln kann, oder?
Wenn ich einen vertrag hingelegt bekommen mit „Ort, datum Unterschrift“ - wird mich keiner hindern, unter „Ort“ den Namen des Dorfes zu schreiben. - ist me auch genauer, als der Name der „Kernstadt“.
ich bin davon ausgegangen, dass es darum geht, wer vertragspartner ist. jedenfalls ist mir keine gesetzliche regelung bekannt, die zur angabe des ortes des vertragspartners verpflichtet.
aber wenn es darum geht, was du meinst, hast du natürlich recht. dann kann man auch entenhausen hinschreiben…
Vertragspartner ist die Person, nicht das Dorf oder die Stadt.