In welche steuerklasse nach Heirat und Elterngeld

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Steuerklasse nach Heirat.
Wir haben 2 Kinder. Im Mai 2010 haben wir geheiratet.
Meine Frau bezieht 2010 bis Oktober Elterngeld und wird anschließend ca. 60 % meines Nettoverdienst bekommen. Auf den Lohnsteuerkarten ist natürlich noch 1/1 Wir fragen uns, was macht zum Lohnsteuerjahresausgleich 2010 Sinn? 3 und 5 und ich nehme beide Kinder? Ist Elterngeld als „Verdienst“ zu berechnen?. Wie bekommen wir am meisten zurück? Danke und Gruß B.

sorry ich kann Hier nicht helfen-Danke

Bei 3/5 muss eine Einkommenssteuererklärung gemacht werden, bei Elterngeldbezug auch!
Also ist die Frage ganz klar geklärt :wink:

Ich würde wohl 4/4 nehmen und damit hat jeder 2 Kinder und bei der Einkommenssteuererklärung gibts trotz Elterngeld evtl. eine NAchzahlung vom Staat!

Hallo B.
grundsätzlich kann die Steuerklasse einmal im Jahr spätestens zum 30.11. gewechselt werden. Was hier Sinn macht kann ich mit den wenigen Infos nicht feststellen. Unter www.abgabenrechner.de kann man sich die Steuer aber ausrechnen lassen. Im Zweifelsfall könnte natürlich auch ein Steuerberater hinzugezogen werden. Elterngeld ist kein „Verdienst“ sondern eine Sozialleistung. Der Elterngeldbezug muss bei der Steuererklärung mit angegeben werden. Das Elterngeld selbst wird nicht besteuert. Der Betrag wird aber zum Familieneinkommen dazu gerechnet, so dass sich nach der Splittingtabelle der Steuerbetrag erhöht. Viel Spaß beim Rechnen!
Gruß, S.

Hallo,

es tut mir sehr leid, aber damit kenn ich mich überhaupt nicht aus.
Bei uns ist es so, dass das das Kind auf meinen Mann läuft und wir auf Steuerklasse III(Hauptverdiener) und V arbeiten.

Es ist wohl so, dass bei dieser Regelung am Monatsende etwas mehr übrig bleibt, bei der anderen Variante hätte man monatlich etwas höhere Abzüge, könnte das aber mit dem Lohnsteuerjahresausgleich ensprechend zurückfordern.

hoffe, ich konnte wenigstens ein klein wenig weiterhelfen.

LG Jashira