Hallo,
in welche Zeile des Mantelbogens trägt man eine betriebliche Altersvorsorge, so eine Direktversicherung mit Laufzeitbeginn 2005 ein?
Vielen Dank
Hallo,
in welche Zeile des Mantelbogens trägt man eine betriebliche Altersvorsorge, so eine Direktversicherung mit Laufzeitbeginn 2005 ein?
Vielen Dank
Ich würde sagen Zeile 67, ist das richtig?
Hallo,
wenn es sich um eine typische Direktversicherung handelt (SV-frei, pauschalversteuert), zählt sie nicht zu den Sonderausgaben, weil die Beiträge nicht aus (regel)versteuerten Einnahmen bezahlt werden.
Z. 67 bezieht sich auf Pflegeversicherungen, so wies da steht. Das hat mit Rentenversicherungen nicht so viel zu tun.
Schöne Grüße
MM
Ich würde sagen Zeile 67, ist das richtig?
vielleicht hilft das weiter:
Servus,
nein, das hilft nicht weiter: Direktversicherung und Beiträge zu einer Pensionskasse aus Umwandlung laufender Bezüge sind zwei verschiedene Dinge, die man in der Wunderwelt der betrieblichen Altersversorgung keinesfalls vermischen darf, sonst kommt man ins Schwimmen.
Ferner ist der Link problematisch: Dort werden persönliche Einzelfälle diskutiert, und ich glaube, das Problem damit kennst Du?
Schöne Grüße
MM
Hi, das sind so monatliche Beiträge an eine Pensionskasse, so eine Gehaltsumwandlung, wo der Arbeitnehmer mtl. 200€ weniger Bruttgehalt bekommt und dafür 200€ an die Pensionskasse.
Sorry, ich meinte nicht Zeile 67, sondern Zeile 64.
In Zeile 68-70 kann es ja eigentlich nicht, da da nichts von Rentenversicherung steht, oder?
Und in Zeile 71-72 kann es ja eigentlich nicht, weil da Laufzeitbeginn vor 01.01.2005 steht.
Also bleibt doch nur noch die obere Abteilung (also Zeile 61-65), also wo man 60% absetzen kann und nicht nur bis zur Höhe der Höchstbeträge, oder?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,jo, daß scheint genau mein Fall zu sein, aber in dem Beitrag steht Zeile 72, aber da steht doch drin Laufzeitbeginn vor dem 01.01.2005. Aber die Laufzeit ist doch nach dem 01.01.2005. Ist das richtig was da als Antwort in dem Link steht?
Hallo,
der Ansatz als Sonderausgaben von Beiträgen, die nicht aus versteuertem Brutto bezahlt werden (die Gehaltsumwandlung führt zu Verringerung des Steuerbruttos) wäre mir völlig neu. Mit dem § 10 EStG steh ich aber ziemlich auf Kriegsfuß, deswegen einfach mal die Frage: Woher ist die Information, dass Beiträge zu einem System der Altersvorsorge als Sonderausgaben angesetzt werden können, auch wenn sie - wie hier - bereits unversteuert eingezahlt werden?
Schöne Grüße
MM
Servus,
weiterlesen bis zur Antwort von „fulbrich“ - der Beitrag von „Christian“ spricht von irgendwas, nicht von Beiträgen zu einer Pensionskasse aus Gehaltsumwandlung.
Schöne Grüße
MM
macht jetzt heut Nachmittag was Schöneres, als sich mit Direktversicherungen zu beschäftigen, um dann zu hören „Aprilapril, ist doch gar keine Direktversicherung…!“