Hallo,
im eigenen Interesse recherchiere ich derzeit zum Thema Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft.
Nachdem ich die Gesetze im BGB (Buch 4) gelesen habe, ist mir aufgefallen, dass hier keine Aussagen zum Geschlecht der Ehepartner getroffen wird. Auch in Internetrecherchen stoße ich zwar immer wieder auf die Aussage, dass Menschen gleichen Geschlechts in Deutschland nicht heiraten dürfen, jedoch immer ohne Gesetzesangabe.
Daher meine Bitte um Hilfe - sprich in welchen Gesetzen/ Vorschriften ist die Aussage zum unterschiedlichen Geschlecht der Eheleute verankert.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüße Anne
Hallo, Anne…
So viel mir bekannt ist, ist die Ehe ein Gesetz
das bis ins 17-Jahrhundert geht.
Es wurde im Leufe der Jahre einigemale geändert,
und es gilt inzwischen für alle Bundesländer.
Der Kampf der Homosexeullenverbände, richtet sich
um die „Gleichstellung“ bei gleichgeschlechtlicher Ehe.
Das jetzt bestehende Gesetzt wird ja in den Bundesländern unterschiedlich interpretiert…
Zur Zeit, ist die Verbindung von Frau/Frau und Mann/Mann, keine Ehe, sondern leider „nur“ eine
eingetragene Partnerschaft. Mit vielen Lücken.
Da muss noch viel drann gearbeitet werden.
Die Niederlande, sind darin am Weiteste, dort ist es
eine richtige „Ehe“…!
Es nützt auch nicht, wenn die EU ein Gesetz dieser Art
erläßt, mit der Erwartung, alle EU Länder würden das
mitmachen?
Da gibt es sogenannte „Ausführungsbestimmungen“ - und da liegt die Tücke im Detail…
Ich meine aber, dass jedes Standesamt, den Gesetzestext
haben müsste, auf was sollte sich dann der amtliche Vollzug der Ehe beziehen…?
Ich hoffe, ich konnte dir ein „Bißchen“ helfen…?
Es grüßt dich
Hans,aus Saarbrücken
kann da lider auch nicht helfen
Hallo Anne,
ich denke, dass Sie es nicht finden werden. Es handelt sich garantiert um eine Gesetzeslücke, denn wirklich überarbeitet wurde das DGB schon Lichtjahre nicht mehr. Möglicherweise finden Sie noch etwas zu diesem Thema im SGB oder im Zivilrecht.
Gruß Katja
Ich habe keine Ahnung, schon garnicht von Gesetzestexten. Muss Zuneigung und Liebe gesetzlich geregelt sein? Inzwischen ist es möglich offiziell Partnerschaften auch gleichgeschlechtlich einzugehen. Also hat jeder die Möglichkeit ihre/seine Liebe einzugestehen.
Hallo,
tut mir sehr leidaber ich kann keine Auskunft geben.
Hallo zusammen,
zunächst mal danke für die Anfrage an mich, aber ich bin nur Werkschutzfachkraft und habe mit meinem Hauptschulabschluß nix studiert.
In Bezug auf gleichgeschlechtliches kann ich wegen NULL TOLERANZ in dieser Richtung nur auf therapeutische Hilfe verweisen. Daher verweise ich hier als Gesetzbuch auf das Gesetz des Mose, besser bekannt als die 5 Bücher des Mose, wonach gleichgeschlechtliches als nicht von Gott gewollt untersagt ist. Mehr muß ich nicht wissen, um diese unnatürlichen und wiederwertigen Untriebe zu verwerfen. Wer daran Spaß hat, möge es tun. Ich wehre mich wehement dagegen, gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleich welcher Art zu tolerieren bzw. akzeptieren zu müssen. Sorry