In welchem Gesetzesbuch

Hallo,
leider muß ich nochmal bzgl. Fristen und Klagebegründung eine Frage stellen. Gibt es irgendwo in den deutschen Gesetzesbüchern einen Paragraphen bzw. eine Regelung, bis wann ein Anwalt spätestens bei Gericht einen Antrag zur Fristenverlängerung zur Einreichung einer Klagebegründung stellen muß und unter welchen Umständen eine Frist verlängert werden muß. ?

Vielen lieben Dank
Moni

Hallo,

die Fristen zum Verfahrensablauf werden in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die Klagebegründung wird grundsätzlich mit der Klage eingereicht. Anders die Anspruchsbegründung im Nachgang zum Mahnbescheid. Sogenannte Notfristen teilt grds. das Gericht mit.

Gruss
BM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]