Hallo,
leider muß ich nochmal bzgl. Fristen und Klagebegründung eine Frage stellen. Gibt es irgendwo in den deutschen Gesetzesbüchern einen Paragraphen bzw. eine Regelung, bis wann ein Anwalt spätestens bei Gericht einen Antrag zur Fristenverlängerung zur Einreichung einer Klagebegründung stellen muß und unter welchen Umständen eine Frist verlängert werden muß. ?
Vielen lieben Dank
Moni