Angenommen:
Ein Deutscher bestellt/bezahlt Online bei einer griechischen Airline ein Ticket nach Athen und zurück.
Bei der Rückkehr in Berlin und nachdem er den geschlossenen Flughafenraum verlassen hat, stellt er fest, dass sein Koffer einen Schaden hat.
Er geht zum Info-Schalter und fragt, was er machen sollte.
Ihm wird ein spezial Geschäft im Flughafen genannt, wo er Hilfe bekommen kann.
Im Geschäft wird festgestellt, dass der Koffer unreparabel beschädigt ist und er bekommt gegen 10,-- Euro Gebühr ein Gutachten, welches er bei der Airline einreichen sollte.
Nach 3 Tagen faxt der Passagier das Gutachten plus sein Ticket, plus seinen Kofferaufkleber nach Athen.
Nach mehrmaligen Faxen bekommt er eine Meldung, dass er die Unterlagen im Original plus eine Rechnung über den Einkauf eines neuen Koffers einreichen sollte.
Der Passagier sendet die Original-Unterlagen, aber er weigert sich schon im Vorab einen neuen Koffer zu kaufen. Erst die Entschädigung, dann der Kauf (wenn überhaupt).
Die Airline weigert sich zu entschädigen.
Darf sie das?
Wenn der Deutsche diesbezüglich eine Klage gegen die griechische Airline einreichen will, wo darf/muss er es tun?
In Berlin oder in Athen ?
Als Ergänzung sei gesagt, dass in dem Gutachten der Preis des beschädigten Koffers eingetragen ist. Somit weiß die GR-Airline, was genau verlangt wird…