Hallo, habe eine Frage. Meine Mutter hat das Wohnrecht in einem Zweifamilienhaus. Im Vertrag steht: Die Nebenkosten werden wie bei einem Mietverhältnis abgerechnet. Wohnung 1ter Stock. Die Erdgeschosswohnung bewohnt der Eigentümer. Die Wohnung meiner Mutter ist kleiner. Darf der Eigentümer die Versicherungen umlegen und in welchem Verhältnis?
Im voraus vielen Dank.
Hallo,
dies ist zwar eine juristische und keine versicherungstechn. Frage, ich will aber mit meinen bescheidenen Rechtskenntn. darauf antworten.
Grundsätzlich umlegen kann der Vermieter die gesamten Kosten der Versicherung des Gebäudes (Gebäude- und Haftpflichtvers.; nicht aber bspw. Rechtsschutz).
In der Regel erfolgt dies über einen anteiligen Umlageschlüssel anhand der Wfl. der jew. Wohnung im Verhältnis zur Gesamtfläche des Hauses.
Es empfiehlt sich, hierzu noch einen Juristen zu befragen.
VG Jens
www.jens-sternberg
Hallo smartis 1958,
die Nebenkosten sind nach den Wohnflächenanteilen umzulegen, da nichts gegenteiliges wurde. Nachzulesen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), § 556a (1).
Zu den Nebenkosten gehören auch die Hausversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden. Glasversicherung, Elementarschadenversicherung und Gebäudehaftpflicht- sowie Öltank- und Aufzugversicherung.
NICHT zu den Nebenkosten gehören Rechtschutz-, Hausrat- und Mietverlustversicherung.
Ich hoffe, ich konnte helfen und beantworte weitere Fragen gern.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo,
der Vermieter darf die Kosten umlegen. Normal macht er das geteilt durch Anzahl der Mietparteien. richtig ist aber durch die qm² der Wohnung.
Hoffe konnte dir helfen. sonst wende dich an den Mieterverein. Die haben die rechtliche Grundlage dafür
Gruß Silke
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M.L
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
M.L.
Fast alle (Formular)- Mietverträge (vom Mieterverein oder Haus-und Grundbesitzer) haben dafür den Abrechungsmass-Stab nach Quadratmeter (für Versicherungen, die erlaubt sind: Feuer, Wasser, Sturm und auch Elementar; jedoch NICHT Glas-Versicherung, Mietausfall-Versicherung und Eigentümer-Haftpflicht!: es lohnt sich, die Einsichtnahme in die Rechungsoriginale der Nebenkosten-Rechungen). Das ist üblich für Versicherungen.
Die Glasscheiben der Wohnung Ihrer Mutter ggf. Glas in der Eingangstür zur Wohnung sind dann z.B. in die Hausrat-Versicherung einzuschliessen.
Es gibt aber auch die Möglichkeit nach Personen (wenn der Vermieter mit Frau wohnt, wäre 1/3 ihre Mutter und 2/3 der Vermieter, wenn keine Kinder noch dort wohnen oder andere Mütter/Tanten/Neffen/…)
Es gibt noch andere sinnvolle Versicherungen, die aber nur der Vermieter/Eigentümer zu zahlen hat. daher immer mindestens einmal die Einsichtnahme ankündigen und die Rechung und Umfang der Versicherungen prüfen, sonst zahlen Sie noch (bzw. Ihre Mutter) die Autohaftpflicht o.ä. vom Vermieter mit, ohne das zu wissen.
Vielen dank für ihre schnelle Nachricht
Mit freundlichen Grüßen
Martin L.
Ich denk nach Quadratmeter werden diese Kosten umgelegt.
Bin mir aber nicht sicher
Gruß
Reinhard Krist
Hallo Smartis,
die Nebenkosten beinhalten:
1.Heizkosten und Warmwasserverbrauch
2.Betriebskosten
-Grundsteuer
-Gebäudeversicherung/ Sach und
-Haftpflichtversicherung
-Müllabfuhr
-Hausmeisterkosten (sofern er keine
-Verwaltungsarbeiten erledigt).
-Straßenreinigung
-Gartenpflege
-Wasserverbrauch
-Abwasser und Oberflächenentwässerung
-Allgemeinstrom
-Hausreinigung (sofern der Mieter nicht selber putzt)
-Diverses.
Diese Kosten zahlt der Mieter mtl.als Vorauszahlung. Ende des Abrechnungszeitraums werden diese Kosten auf den Mieter umgelegt, entweder nach qm oder Anzahl der Bewohner einer Wohnung. Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen
Viel Glück und LG minna44
Hallo,
welche Betriebskosten berechnet werden dürfen, wird im Mietvertrag festgelegt, ob zum Beispiel Kosten für einen Aufzug oder Gartenarbeit anfallen.
Standard ist auf jeden Fall, dass Grundsteuer, Versicherung, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, Wasser , Kanal, Heizenergie berechnet werden.
Bei der Verteilung der Kosten, unterscheidet man Kosten die nach der Größe der Wohnung berechnet werden und Kosten die nach Verbrauch berechnet werden.
Bei Versicherungen ist der Schlüssel nach m² üblich.
z.B. Die Versicherung kostet 650,-€ die Wohnung Vermieter EG hat 125,56m² und die Deiner Mutter 70,65², dann würde man rechnen, falls Deine Mutter komplett das Jahr gewohnt hat:
650,-€ : 196,16m² Gesamt x 70,65m²Wg.Mutter = 234,56€, der Vermieter 415,44€.
Ich hoffe Dir mit meiner Antwort geholfen zu haben
lieben Gruß Petra
Hallo,
die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung (Feuer-, Wasser- Sturmschäden, Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug)können auf die Mieter umgelegt werden (http://www.hausblick.de/abrechnen-haus-verwaltung/12…).
Üblich ist eine Verteilung nach qm oder Personenanzahl. Die genaue Verteilung sollte im Mietvertrag geregelt sein.
Gruß
hausblick
Gruß
hausblick
Hallo,
diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. Worauf bezieht sich dieses Wohnrecht? Handelt es sich hier um ein Wohnrecht nach § 1093 BGB, so hat der Berechtigte nur die durch die Benutzung verursachten Nebenkosten (Müll, Wasser, Heizung), (siehe hierzu Palandt § 1093 BGB Abs. 10) zu tragen. Alle anderen Nebenkosten sind vom Eigentümer zu tragen.
Da es aber offensichtlich einen zusätzlichen Vertrag gibt, ist die Angelegenheit nicht so einfach. In diesem Vertrag müsste dann auch geregelt sein, nach welchem Schlüssel welche Nebenkosten aufgeteilt werden. Eine pauschale Vereinbarung, dass der Berechtigte sich an den Nebenkosten zu beteiligen hat ist m.E. sehr unterschiedlich auslegbar.
Hier ist die Inanspruchnahme eines guten Fachanwaltes anzuraten.
Mfg Falk
Vielen dank für ihre Antwort.
Es giebt zwar keinen Mietvertrag aber im Wohnrechtsvertrag steht, Nebenkosten werden wie in einem Mietverhältnis abgerechnet. Darf der Eigentümer dann die Haus-Versicherungen auf zwei Parteien zu gleichen Teilen aufteilen? Die Wohnung von meiner Mutter ist kleiner. ~ 70qm zu ~ 120qm.
MfG Martin Linseisen
Wenn es nirgendwo eine Regelung gibt kann der Vermieter nach meinem Kenntnisstand die Versicherungen auch nach Wohnungen umlegen. Schöner wäre es natürlich nach Quadratmetern oder Personen. Hier sollte man evtl. mal mit dem Vermieter sprechen.
Gruß
hausblick