habe Frage zum „Betriebseröffnungsbogen“.
Wenn geplant wäre, freiberuflich (Ernährungsberatung, Fachjournalismus) tätig zu sein und die Freiberuflichkeit aufgrund der Ausbildung (Studium, Diplom, Uni) üblich ist, wann erfolgt seitens des Finanzamts die Einstufung als Freiberufler?
Wie erfolgt der Nachweis der Ausbildung?
Sollte man Kopie des Zeugnisses schon dem Fragebogen zur steuerlichen Erfaasung beilegen oder wartet man ab, ob das FA weitere Infos anfordert?
Bei der Anmeldung der Freiberuflichkeit kann es schon mal sinnvoll sein,
den Weg zum Finanzamt zu machen, oder dort anzurufen, wie die es gerne hätten.
Die wenigsten Sachbearbeiter haben nämlich Zeit für langwierige Schriftwechsel wegen fehlender, missverständlicher oder unötiger Unterlagen bzw. Angaben,
und sind froh, wenn sie die ganzen erforderlichen Daten zur Anmeldung ins System eingegeben haben.
das FA interessiert sich für die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit nur dann, wenn der Gewinn aus der Tätigkeit ungefähr 24.000 € und mehr ausmacht, so dass der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € überschreiten könnte.
Solange der Gewinn niedriger ist, hat der Steuerpflichtige keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen, wenn er mit Einkünften aus Gewerbebetrieb zur ESt veranlagt wird, weil keine Beschwer vorliegt, solange kein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt wird.
Das macht aber auch nichts, weil die Beurteilung im Sinn der Gewerbeordnung, Festsetzung von Kammerbeiträgen usw. nicht zwingend dem Steuerrecht folgen, sondern sich bloß daran anlehnen.
Nebenbei: Unter den vielen Thekenbaronen, die im Brustton der Überzeugung erzählen, dass sie vom Finanzamt schon jahrelang „als Freiberufler anerkannt“ sind, sind nicht wenige, die ihren ESt-Bescheid noch nie richtig angeschaut haben und gar nicht wissen, dass sie mit Einkünften aus Gewerbebetrieb veranlagt werden - was bei niedrigen Gewinnen überhaupt keinen Unterschied ausmacht.