In welchem Zustand muss der Untermieter nach Kündigung sein gemietetes Zimmer an den Hauptmieter retournieren

Nachdem meine Tochter ganz sachlich einen gemeinsamen Putzplan zur Sprache gebracht hat, da sie immer diejenige war die den ganzen Saustall in der Wohnung veräumt hat; wurde sie vom Hauptmieter angeschrien was sie überhaupt meint. Danach hat er ihr den Strom vom Herd abgedreht damit sie nicht mehr kochen kann. Die andere Untermieterin hat ihr jedoch gezeigt wie man das wieder einschalten kann. Des weiteren wird sie bei jeder Gelegenheit ganz subtil gemobbt. Jetzt hat sie gekündigt. Was sollte ich machen. Es würde mich sehr freuen wenn mir jemand einen sachlich konstruktiven Rat geben kann. Danke (unten stehend die Sachlage)

Meine Tochter ist Untermieterin bei einem Studenten in Wien. Sie hat dort ihr Zimmer alleine sowie Bad,WC,Küche in gemeinsamen Gebrauch mit dem Hauptmieter und einer andern Untermieterin.
Sie hat das beim Einzug vorgefundene Zimmer sauber gereinigt und hergerichtet. Es war grün und dreckig braun sowie unsauber gestrichen und ziemlich einige Löcher in den Wänden von alten Regalen und Nägeln wurden von ihr zu gegipst. Der Parkettboden wurde sauber geschrubbt alle Wände weiss aus-gemahlen ausser ein Wand wurde blau gestrichen. Türstock und Tür ebenfalls sauber weiss gestrichen.
Der Hautmieter möchte nun, dass das Zimmer so zurück gegeben wird wie es war.
Die Badewanne war grün braünlich weil der Hautmieter dort seine Malerutensilien ausgewaschen hat. Nachdem meine Tochter nach Rücksprache mit dem Hautmieter dort ebenfalls ihre Malerutensilien ausgewaschen hat ist die Badewanne jetzt nicht mehr grün-braun sondern hat einen bläulichen Ton.
Dies deswegen da der Hauptmieter versuchte seine grün-braunen Auswasch durch aufrauen der Wanne zu entfernen, was natürlich nicht funktioniert hat und nach dem Auswasch der blauen Farbe jetzt halt bläulich ist. Dieses Chaos in der Badewanne wird jetzt ebenfalls vom Hauptmieter angeprangert und sollte gefälligst von meiner Tochter entfernt werden.
Was würden Sie mir raten um zu einer gütlichen Einigung zu kommen?
Ich persönlich denke, dass das Zimmer selbst für den Hauptmieter vorteilhaft hergerichtet wurde.
Bei der Badewanne bin ich mit dem Latein am Ende.

Rückgabe in dem Zustand den man im Vertrag vereinbart hat.

Frage also : Was steht im Untermietvertrag ?
Steht da nichts zu Schönheitsreparaturen/Renovierungen, dann sind auch keine fällig.
Und das man nicht in Farbe seiner Wahl streichen darf, auch das hätte vereinbart werden müssen.
Zwar darf man nicht ungefragt Holzpaneele abbauen und wegwerfen um die Wand zu streichen. So etwas müsste zurückgebaut werden.
Aber ein Altanstrich in Brauntönen wäre sicherlich nicht erhaltenswert und müsste wiederhergestellt werden.

Schaden an Badewanne ?
Es käme darauf an, ob die Zustimmung des Hauptmieters "Ja, du kannst deine Pinsel und Rolle auch in Wanne ausspülen " besagt, der hat damit mögliche Farbveränderung billigend in Kauf genommen.
Dann kann er nämlich auch jetzt nichts fordern, wenn die Wanne Rückstände aufweist und sich offenbar nicht oder nur schwer reinigen lässt.

Mal am Rande: Wie kann man auf so eine Idee kommen ? Kann man Pinsel und Rolle oder Farbschale nicht in einem Eimer auswaschen und Restwasser im Klo wegspülen ?

MfG
duck313

Ich würde Dir raten, dich zumindest gegenüber dem Hauptmieter da rauszuhalten.

Stehe Deiner Tochter bei, sprich ihr Mut zu und sichere ihr Deine Unterstützung zu. Klären sollte sie das, schließlich ist sie dort eingezogen, hat den Saustall vorher gesehen (was bitte hoffte sie würde sich ändern?) und hat gekündigt. Nun muss sie halt die Eier haben, dem Hauptmieter paroli zu bieten, ihre Wohnung anständig zu verlassen und ggf. Zeugen sammeln, die bestätigen können, dass die Badewanne keinen neuen Schaden genommen hat und bei Bedarf nochmal grün-braun ausgewaschen wird.

Bei all’ dem solltest Du nicht perönlich werden. Falls im Nachhinein noch schriftliche Forderungen auftauchen sollten, kannst Du Deiner Tochter gerne zur Seite stehen, wenn sie diese beantwortet.

Falls Deine Tochter beim Auszug Angst vor dem Hauptmieter selber hat, oder dieser Gegenstände zurück hält, so kann deine physische Präsenz natürlich sinnvoll sein. Dennoch solltest Du Dich nicht verbal einmischen, wenn es nicht bedrohlich wird. Man muss nicht jeden Trumpf ausspielen.

Der Mietvertrag besagt hierzu nichts genaues wie ich finde. 2 Punkte die das streifen könnten sind folgende:

"Sonstiges und Kaution

Der Mieter hinterlegt die Summe von EURO … - als Kaution.Obige Summe steht der
Mieterin nach Beendigung des Mietverhältnisses zu, sofern keine unbeglichene Vorschreibenden aushaften und das Apartment im ordentlichen Zustand zurückgestellt wird. Sollten die Mietvorschreibungen unbezahlt aushaften, erklären beide Vertragsteile dass der Vertrag als einvernehmlich aufgelöst gilt. Der Vermieter ist in diesem Falle berechtigt die Schlösser am Bestandsobjekt zu wechseln und drüber frei zu verfügen."
(Ich verstehe diese Amtsdeutsch nicht, tut mir Leid)

"HAUSORDNUNG!

Der Mieter verpflichtet sich, die geltende Hausordnung , die einen integrierten Bestandteil des Mietvertrags bildet, genau einzuhalten."
(Nie gesehen,wurde keine ausgehändigt, gibt es de facto nicht sagt die Tochter)

Stimmt schon was Sie schreiben; aber wie singt schon Peter Alexander: „Der Papa wirds schon richten“