In welchem Zustand Wohnung übergeben?

Hallo, wir haben zum 30.06. den Mievertrag für ein Reihenhaus gekündigt, in dem wir jetzt 16 Jahre lang gewohnt haben. Laut Mietvertrag muss die Wohnung lediglich besenrein übergeben werden. Nun sind im Laufe der Jahre aber ein paar Schönheits- und Instandhaltungsarbeiten zu verrichten, die nicht alle gemacht wurden. Welche davon müssen wir bis zum Auszug noch nachholen? Gemeint sind solche Sachen wie:

  • Holzfenster-Rahmen (innen) streichen
  • Heizkörper streichen
  • Silikonfugen im Bad erneuern (sind im Laufe der Zeit unansehnlich geworden)
  • Lüftung im Bad reinigen
  • eingebrannte Flecken in Backofen und Herd
  • wir haben vor einigen Jahren das Treppengeländer im Haus neu gestrichen, allerdings nur die oberen drei Stockwerke, im Keller haben wir nicht gestrichen. Müssen wir den Anstrich im Keller auch noch vervollständigen (sieht schon etwas doof aus so ein „halbgestrichenes“ Geländer zwischen den beiden Stockwerken)?
  • Gibt es noch andere Veränderungen an der Mietsache, die wir ggf. zurückbauen oder wieder entfernen müssen (Podestbau im Hobbyraum, Teichanlage im Garten, Mülltonnenverschlag vor dem Haus, etc.)?

Vielen Dank schon mal für alle sachdienlichen Tipps!

Abgesehen vom juristischen
Hi!
Zum rechltichen Aspekt wird sicher noch jemand antworten.
Falls der Artikel nicht wegen FAQ-Verstoß gelöscht wird, Du hättest ihn besser anony („man“ statt „ich“ oder „wir“) geschrieben.

Ich würde mich mit dem Vermieter in der Wohnung treffen und mit ihm besprechen, was er von Euch erwartet. Manches ist ja auch Verhandlungssache und so kann man Ärger vielleicht vorbeugen.

Grüße
kernig

Grds. ist ordnungsgemäße Rückgabe geschuldet, da wären Schäden (Backofen) und Mängel zu beseitigen und Rückbauten in den angemieteten Zustand vorzunehmen.

Inwieweit darüberhinausgehend Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart sind, liest man im Vertrag nach.

G imager